Erklär-Video zur Bundestagswahl 2017 Wie funktioniert die Fünf-Prozent-Hürde?

Düsseldorf · Bei der Bundestagswahl 2017 am 24. September gilt die Fünf-Prozent-Hürde. Was das genau für die kleineren Parteien und die Zusammensetzung des Bundestags bedeutet, erklären wir in diesem Video.

Alle vier Jahre dürfen die deutschen Wahlberechtigten einen neuen Bundestag wählen. In diesem Jahr ist der Wahltag für das deutsche Parlament der 24. September 2017. Mit unseren zwei Stimmen auf dem Wahlzettel bestimmen wir darüber, welche Abgeordneten in den Bundestag einziehen. Und vor allem: Aus welchen Parteien er sich zusammensetzt. Bei der Verteilung der Sitzplätze gilt die Fünf-Prozent-Hürde. Das bedeutet, dass nur diejenigen Parteien in den Bundestag einziehen dürfen, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen der Wähler erhalten haben.

In unserem Erklär-Video beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Sperrklausel bei der Bundestagswahl:

Übrigens: Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel. Um den Rahmen unseres Erklär-Videos nicht zu sprengen, soll lediglich an dieser Stelle erwähnt sein: Direktkandidaten, die die meisten Erststimmen in ihrem Wahlkreis errungen haben, dürfen in den Bundestag einziehen - auch wenn ihre Partei an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist. Und: Wenn eine Partei unter fünf Prozent (etwa bei vier Prozent) bleibt, aber drei Direktmandate erzielen kann, dann gilt die Sperrklausel für sie nicht mehr. Entsprechend dürfen nicht nur diese drei Abgeordneten in den Bundestag einziehen, sondern so viele, wie der Partei laut der Zweitstimmen prozentual zustehen (also in dem Beispiel auch vier Prozent der Sitze). Zu solchen Ausnahmen ist es bisher jedoch nur dreimal in der deutschen Geschichte gekommen.

Hier geht es zur Episode I: Wie funktioniert die Bundestagswahl?

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