Bundesverfassungsgericht Erbschaftsteuer für Familienfirmen droht zu kippen

Berlin · Das Bundesverfassungsgericht wird die Erbschaftsteuer-Regeln für Betriebe nach Einschätzung der deutschen Familienunternehmer in dieser Woche für teilweise verfassungswidrig erklären. "Wir rechnen damit, dass das Gesetz zur Erbschaftsteuer wohl in die Werkstatt muss", sagte der Präsident des Verbandes der Familienunternehmer, Lutz Goebel, unserer Redaktion.

"Vermutlich werden die Gesetzgeber es mit einer Mehr-Punkte-Mängelliste zu tun bekommen", sagte Goebel. "Auch aus unserer Sicht gab es einige Überdehnungen bei der Verschonung, die an sich und in ihrem Kern dennoch richtig und wichtig bleibt", erklärte Goebel.

Die Verfassungsrichter werden am kommenden Mittwoch ihr mit Spannung erwartetes Urteil zur Erbschaftsteuer sprechen. Nach der mündlichen Verhandlung vor einigen Monaten rechnen Experten und Betroffene damit, dass die besonderen Verschonungsregeln für Erben von Betriebsvermögen für verfassungswidrig erklärt werden. Bisher können Erben steuerfrei ausgehen, wenn sie einen Betrieb nach dem Übergang sieben Jahre lang weiterführen.

Viele Erben entscheiden sich für eine zweite mögliche Variante: Wenn sie den Betrieb fünf Jahre lang weiterführen und die Arbeitsplätze erhalten, werden ihnen 85 Prozent der Erbschaftsteuer erlassen. Kleine Betriebe mit maximal 20 Mitarbeitern müssen für den Erhalt der Arbeitsplätze keinen besonderen Nachweis führen, um in den Genuss des Steuernachlasses zu kommen.

"Wir Familienunternehmer wollen natürlich auch etwas leisten dafür, dass wir von der Erbschaftsteuer verschont sind", sagte Goebel. "Gerade während der Krise hat genau diese Verschonung dafür gesorgt, dass den Betrieben genug Luft für den langen Weg zurück zum Wirtschaftswachstum blieb. Die Verschonung hat es ermöglicht, auch in der Krise an unseren Mitarbeitern fest- und den Betrieb zusammenzuhalten", sagte der Familienunternehmer.

Das Gericht dürfte den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletzt sehen, da Betriebserben gegenüber den Erben von anderem Vermögen im Erbschaftsteuerrecht deutlich bevorzugt werden.

Experten rechnen daher damit, dass mindestens die Regel für kleinere Betriebe bis 20 Mitarbeiter gekippt wird und auch sie künftig den Erhalt von Arbeitsplätzen nachweisen müssen, wenn sie von der Erbschaftsteuer verschont bleiben wollen.

Zudem wird allgemein nicht damit gerechnet, dass die komplette Verschonung für Betriebserben nach sieben Jahren Fortführung des Unternehmens erhalten bleibt. Das Gericht dürfte der Bundesregierung eine Frist bis Ende des kommenden Jahres geben, die Erbschaftsteuer zu reformieren.

(mar )
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