Bundesverfassungsgericht zu Steuerprivilegien Erbschaftsteuer-Regelung ist verfassungswidrig

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur Erbschaftsteuer in zentralen Punkten gekippt. Die Privilegien für Firmenerben seien in ihrer derzeitigen Form mit dem Grundgesetz unvereinbar, urteilten die Richter am Mittwoch.

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Das Gericht gab dem Gesetzgeber bis 30. Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln fort. Sie ermöglichen es Erben von Firmen, land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Kapitalgesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen, Steuern zu sparen oder ganz zu vermeiden.

"Der Senat betont in seiner Entscheidung, dass der Schutz von Familienunternehmen und Arbeitsplätzen grundsätzlich einen legitimen Sachgrund darstellen, Betriebe teilweise oder vollständig von der Steuer zu befreien", sagte Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. Die Art und Weise sowie das Ausmaß der Steuerbefreiung seien aber nicht mit dem Grundrecht der steuerlichen Belastungsgleichheit zu vereinbaren.

Der Erste Senat entschied über eine Vorlage des Bundesfinanzhofes.

Der Chef der Wirtschaftsweisen, Christoph Schmidt, hatte die Bundesregierung schon vor dem Urteil aufgefordert, die Erbschaftsteuer grundlegend zu reformieren. "Die Bundesregierung sollte das Verfassungsurteil zum Anlass für eine Vereinheitlichung der Erbschaftsteuer nehmen", sagte Schmidt unserer Redaktion. "Die übermäßigen Begünstigungen für Betriebsvermögen und selbst genutztes Wohneigentum sollten dabei zurückgenommen werden und gleichzeitig die Steuersätze so gesenkt werden, dass das Aufkommen insgesamt unverändert bleibt", sagte er.

In der Unionsfraktion im Bundestag gibt es jedoch den Wunsch, Begünstigungen für Mittelständler auch in einer Gesetzesnovelle beizubehalten. Unionsfraktionsvize Michael Fuchs (CDU) sagte im ARD-"Morgenmagazin": "Das meiste Geld, was die Unternehmen haben, ist in Gebäuden, in Maschinen, in Ware, et cetera. Aber liquide sind vor allen Dingen die Mittelständler nicht".

(REU/dpa)
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