Debatte um Betreuungsgeld Karlsruhe zweifelt an der Rechtmäßigkeit der "Herdprämie"

Karlsruhe · Überraschung in Karlsruhe: Das umstrittene Betreuungsgeld steht in seiner bisherigen Form auf der Kippe. Das Bundesverfassungsgericht äußerte am Dienstag in einer mündlichen Verhandlung massive Zweifel daran, ob der Bund überhaupt das entsprechende Gesetz erlassen durfte.

 Die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Gabriele Britz (l-r), Vizepräsident Ferdinand Kirchhof und Reinhard Gaier.

Die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Gabriele Britz (l-r), Vizepräsident Ferdinand Kirchhof und Reinhard Gaier.

Foto: dpa, ua

Der Erste Senat verhandelte über eine Klage Hamburgs gegen die am 1. August 2013 eingeführte Sozialleistung, die von Kritikern als "Herdprämie" bezeichnet wird. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Das Betreuungsgeld wird an Eltern gezahlt, die ihre ein- und zweijährigen Kinder zu Hause erziehen und nicht in eine öffentlich geförderte Kindertagestätte oder zu einer Tagesmutter geben. Das Betreuungsgeld von derzeit 150 Euro im Monat erhalten derzeit fast 400.000 Familien in Deutschland.

Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof hob hervor, dass der Bund nur dann ein Gesetz auf dem Gebiet der "öffentlichen Fürsorge" erlassen dürfe, wenn die Regelung "zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erforderlich" sei. Die Bundesregierung hatte in der Verhandlung jedoch große Mühe, dies zu belegen. Ein Unterschied in den Lebensverhältnissen sei "in der Tat nicht so einfach nachzuweisen", räumte der Prozessbevollmächtigte der Regierung, Michael Sachs, ein.

Die Berichterstatterin des Verfahrens, Richterin Gabriele Britz, hatte zuvor betont, für eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes müsste die Differenz der Lebensverhältnisse "erheblich" sein. Beispielsweise müsste der Ausbau von Kita-Plätzen in alten und neuen Bundesländern unterschiedlich stark vorangekommen sein. Die Bundesregierung argumentierte jedoch fast nur damit, dass das Betreuungsgeld "Teil eines Gesamtkonzeptes" zur Bewältigung der Probleme von Familien bei der Kinderbetreuung sei.

Verfassungsrichter Johannes Masing fragte daraufhin, ob tatsächlich "problematische Entwicklungen" zu befürchten wären, wenn das Betreuungsgeld nicht gezahlt würde. Die vormalige SPD-Regierung Hamburgs hatte das auf Betreiben der CSU von der schwarz-gelben Koalition beschlossene Betreuungsgeld auch deshalb als grundgesetzwidrig bezeichnet, weil es traditionelle Rollenbilder verfestige. Mütter würden deshalb vom Erwerbsleben ferngehalten. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung.

(REU)
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