Urteil des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe kippt das Betreuungsgeld

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Das Betreuungsgeld ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

2012: Das sagen unsere Leser zum Betreuungsgeld
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Foto: dpa, Jörg Carstensen

Der Bund hatte nicht die Kompetenz, das im Sommer 2013 auf Druck der CSU eingeführte Gesetz zu erlassen, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. Die Regelung sei deshalb verfassungswidrig und nichtig. Die Richter gaben damit dem klagenden Land Hamburg Recht, das beanstandet hatte, die Länder und nicht der Bund seien für eine solche Prämie zuständig. (Az.: 1 BvF 2/13). Die Entscheidung fiel einstimmig.

Das Gericht setzte keine Übergangsfrist für die Fortgeltung der Regelungen fest. Das sei nicht notwendig. Die Richter überließen es damit dem Bund und der Verwaltung, über eine weitere Geltung bereits bewilligter Leistungen zu entscheiden.

Die Begründung

Laut dem Karlsruher Urteil hat der Bund im Bereich der "öffentlichen Fürsorge" gegenüber den Ländern zwar eine konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit und darf daher Regelungen für Hilfen in individuellen oder existenziellen Notlagen erlassen. Doch dies gilt nur, wenn damit bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden. Das Betreuungsgeld gleicht laut dem einstimmig ergangenen Urteil aber keine Missstände bei Kita-Angeboten aus, weil die Zahlung nicht davon abhängt, ob ein Betreuungsplatz vorhanden ist, sondern nur davon, dass Eltern ihn nicht in Anspruch nehmen.

Auch aus dem vom Grundgesetz geschützten Elternrecht lässt sich den Richtern zufolge kein Anspruch auf Betreuungsgeld ableiten: "Das Angebot öffentlich geförderter Kinderbetreuung steht allen Eltern offen. Nehmen es Eltern nicht in Anspruch, verzichten sie freiwillig". Es geben dann auch keine Pflicht, diesen Verzicht durch eine Prämie auszugleichen.

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgericht, Ferdinand Kirchhof, wies bei der Urteilsverkündung darauf hin, dass die rund 450.000 Empfänger des Betreuungsgeldes trotz der Entscheidung nicht die sofortige Einstellung der Zahlung befürchten müssen. Laut einer Härtefallregelung im zehnten Sozialgesetzbuch müssten solche Leistungen weiter gezahlt werden, wenn die Betroffenen sich darauf eingestellt haben.

SPD reagiert erfreut - CSU will am Betreuungsgeld festhalten

Die SPD hat erfreut auf das Verfassungsgerichtsurteil reagiert. "Das Betreuungsgeld hat gerade Frauen mit kleinen Kindern aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen, sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) der "Bild"-Zeitung (Mittwochsausgabe). Vor diesem Hintergrund begrüße sie die Entscheidung der Karlsruher Richter. Das nun eingesparte Betreuungsgeld solle in den Ausbau und die Qualität von Kita- und Betreuungsplätze investiert werden, forderte Dreyer. "Das nützt den Kindern und ihren Eltern am allermeisten." Auch die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Carola Reimann sprach sich für einen stärkeren Kita-Ausbau aus. "Das Betreuungsgeld ist Vergangenheit - nun muss in die Zukunft investiert werden."

Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, will trotz des Urteils an dem umstrittenen Betreuungsgeld festhalten. "Um Eltern Wahlfreiheit zu ermöglichen, sollten wir gemeinsam in der Koalition nach Lösungen suchen, wie das Betreuungsgeld weiterhin gezahlt werden kann", erklärte Hasselfeldt am Dienstag in Berlin. "Ich bin dafür, dass der Bund den Ländern dafür das Geld zur Verfügung stellt", sagte die CSU-Politikerin. "Schließlich hat der Bund auch den Bau und den Betrieb von Kindertagesstätten mit bisher mehr als sechs Milliarden Euro gefördert, obwohl er originär auch dafür nicht zuständig ist."

Der Hintergrund

Das Betreuungsgeld ist eine staatliche Familienleistung. Eltern haben seit dem 1. August 2013 Anspruch auf die Hilfe, wenn sie für ihr Kleinkind keine frühkindliche Förderung in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Es kann ab dem 15. bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes bezogen werden und beträgt monatlich 150 Euro.

Vor allem die CSU hatte sich für ein Betreuungsgeld im Zuge des Kita-Ausbaus für Kleinkinder stark gemacht. Damit sollten Eltern unterstützt werden, die ihre Kinder zu Hause selbst betreuen. Befürworter sehen nur dadurch eine echte Wahlfreiheit für Mütter und Väter gewährleistet.

SPD, FDP, Grüne, Linkspartei, aber auch Teile der CDU kritisierten die Familienhilfe. Sie fördere ein überholtes Rollenbild. Zudem bestehe die Gefahr, dass gerade Eltern aus bildungsfernen Schichten eine besonders benötigte Förderung in Kitas nicht wahrnehmen und sich lieber für das Geld entscheiden würden.

Der Hamburger Senat hatte schließlich vor zwei Jahren Klage gegen das Betreuungsgeld eingereicht. Die Landesregierung stellt die Zuständigkeit des Bundes grundsätzlich infrage. Das Gesetz durchkreuze die Bemühungen der Länder, Städte und Gemeinden um bedarfsgerechte Betreuungsangebote. Dem stimmte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag zu

Die Kirchen haben sich unterschiedlich positioniert: Die evangelische Kirche lehnt die Leistung weitgehend ab, die katholischen Bischöfe sind für die Familienhilfe.

(RPO/dpa/AFP/KNA)
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