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Grundgesetzänderung: Bundeswehr darf in Deutschland Terror bekämpfen

zuletzt aktualisiert: 06.10.2008 - 17:06

Berlin (RPO). Was muss passieren, um einen von Terroristen gekaperten Tanker zu stoppen, der auf einen deutschen Hafen zuläuft? Oder ein Zivilflugzeug, das als Terrorwaffe in Deutschland missbraucht werden soll? Oder einen Angriff durch eine mit Nuklearmaterial versehene sogenannte schmutzige Bombe aufzuklären und abzuwehren? Nach drei Jahren harten Ringens hat sich die Koalition hierzu auf eine Änderung des Grundgesetzes verständigt.

Künftig darf die Bundeswehr im Inneren den Terror bekämpfen.  Foto: AP, AP
Künftig darf die Bundeswehr im Inneren den Terror bekämpfen. Foto: AP, AP

"Die Bundesregierung wird dazu befugt, im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei gemäß Artikel 35 Abs. 4 und 5 (neu zu fassen) des Grundgesetzes den Einsatz militärischer Mittel anzuordnen, wenn polizeiliche Mittel nicht ausreichen. Soweit es zur wirksamen Bekämpfung besonders schwerer Unglücksfälle erforderlich ist, kann die Bundesregierung in diesen Fällen den Ländern Weisungen erteilen." So lautet der nüchterne Text der Koalitionseinigung.

Noch hat dieser Verfassungsartikel drei Absätze, die einem Bundeswehreinsatz im Inneren enge Schranken setzen. Nur in einem "besonders schweren Unglücksfall" wäre demnach ein Bundesland befugt, Bundespolizei und/oder Bundeswehr anzufordern. Was aber, wenn Nachrichten zuträfen wie 2006, als es ein paar Wochen vor der Fußball-Weltmeisterschaft "Hinweise" darauf gab, dass Anschläge mit schultergestützten Stinger-Raketen auf Zivilflugzeuge in Deutschland geplant waren?

Ein Ausweg sollen nun zwei weitere Absätze im Artikel 35 bringen. Damit könnten "militärische Mittel" angeordnet werden, wenn polizeiliche Mittel nicht ausreichen. Die konkrete Formulierung stammt aus dem Haus von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), und ist nach Angaben seiner Sprecherin mit dem Bundesministerium der Justiz, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Verteidigung abgestimmt worden.

Das sei aber "keine generelle Ermächtigungsgrundlage" für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern, vielmehr gehe es um "ganz konkrete Fälle", beeilen sich Innen- und Justizressort zu versichern. Dazu hätte auch der Artikel 87a (Streitkräfte) geändert werden müssen. So ist erst einmal das von Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) immer wieder geforderte Seesicherheitsgesetz zum grundsätzlichen Einsatz der Deutschen Marine zur weltweiten Piratenjagd vom Tisch.

Auch der "Renegade"-Fall - also der Abschuss der von Terroristen in ihre Gewalt gebrachten Zivilflugzeuge - sei "nicht ausdrücklich geregelt", sagt das Innenministerium. Und muss zugleich einräumen, dass sehr wohl eine Antwort auf einen Angriff aus der Luft gefunden werden musste. Das hatte schließlich das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz vom Februar 2006 verlangt.

Bisher blieb als Ausweg im "Renegade"-Fall nur eine Einzelentscheidung des zuständigen Ministers - unter Verweis auf einen übergesetzlichen Notstand und mit unklaren gesetzlichen Folgen. Nun soll es eine verfassungsrechtlich verbriefte "Eilkompetenz" für den jeweiligen Ressortchef geben - konkret erläutert nicht im Text, sondern "nur" in der Gesetzesbegründung. Damit, so hofft die Bundesregierung, werden nach dem Karlsruher Urteil auch "Fallkonstellationen" abgedeckt, "wo Entscheidungen auch vor der Gesamtheit der geschriebenen und ungeschriebenen Normen Bestand haben".

Stimmen aus der Politik

Unmittelbar nach Bekanntwerden erster Einzelheiten forderten die FDP-Politiker Burkhard Hirsch und Gerhart Baum ihre Partei in Bund und Ländern auf, gegen die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zu stimmen. Vor allem müssten das Recht und die Verantwortung der Länder für solche Einsätze erhalten bleiben, verlangten sie. Hirsch, der bereits 2005 gegen das umstrittene Luftsicherheitsgesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte, kündigte Gleiches für den Fall an, dass der Bundestag wie von CDU/CSU und SPD gewünscht die Verfassung ändern sollte.

SPD-Fraktionschef Peter Struck zufolge ist die Grundgesetzänderung vor allem dazu gedacht, mögliche terroristische Angriffe von See her in deutschen Hoheitsgewässern mit Hilfe der Marine zu klären. Auch bei Unglücksfällen auf See, wo eigentlich die Wasserschutzpolizei zuständig wäre, könnte künftig die Bundeswehr helfen. Eine Sprecherin des Justizministeriums fügte hinzu, der Einsatz der Deutschen Marine zur weltweiten Piratenbekämpfung wäre hingegen nicht von der Neuregelung abgedeckt.

FDP, Linke und Grünen warnten unisono vor einem leichteren Bundeswehreinsatz im Inneren "durch die Hintertür". "Die SPD streut den Bürgern Sand in die Augen, wenn sie behauptet, es ginge nur um den Einsatz gegen Gefahren aus der Luft oder zur See", sagte FDP-Wehrexpertin Birgit Homburger. Die Bundeswehr dürfe nicht zur "militärischen Hilfspolizei" werden.

Für den Parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, wird mit einer solchen Änderung nur der "Militarisierung der Innenpolitik" Vorschub geleistet. Schäuble sei mit der Koalitionseinigung seinem Wunsch ein großes Stück näher gekommen, eine Nationalgarde zu schaffen.

Die Innenexpertin der Linksfraktion, Petra Pau, warnte vor einem "präventiven Sicherheitsstaat", sollten Union und SPD mit einer Grundgesetzänderung das seit Jahrzehnten bestehende Trennungsgebot zwischen Armee, Polizei und Geheimdiensten aufheben. Sie betonte: "Die Bundeswehr hat im Inneren aus historischen, politischen, rechtlichen und fachlichen Gründen nichts zu suchen."

Ein Sprecher des zur Grundgesetzänderung federführenden Bundesinnenministeriums entgegnete, es gehe keineswegs darum, eine generelle Ermächtigungsgrundlage für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern zu schaffen. Vielmehr bleibe es bei der Einzelfallregelung zum Einsatz militärischer Mittel und auch nur dann, wenn polizeiliche Mittel nicht ausreichten.

Quelle: afp

 
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