Erklärung zur Homosexuellen-Ehe CDU-Abgeordnete fordern Steuer-Gleichstellung

Berlin · Die Ungleichbehandlung von homosexuellen Lebenspartnerschaften sei "nicht akzeptabel", heißt es in einer Erklärung von 13 CDU-Abgeordneten, die am Montag veröffentlicht wurde. Sie fordern die steuerliche Gleichstellung mit der Ehe.

 Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sollen nach Ansicht von 13 CDU-Abgeordneten mit Ehegatten gleichgestellt werden.

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sollen nach Ansicht von 13 CDU-Abgeordneten mit Ehegatten gleichgestellt werden.

Foto: AFP, AFP

Eine Gruppe von Unionsabgeordneten hat die eigene Fraktion aufgefordert, homosexuelle Lebenspartnerschaften steuerlich der Ehe gleichzustellen.

 CDU-Fraktionsvize Ingrid Fischbach gehört zu den Unterzeichnern der Erklärung zur Homo-Ehe.

CDU-Fraktionsvize Ingrid Fischbach gehört zu den Unterzeichnern der Erklärung zur Homo-Ehe.

Foto: dpa, Caroline Seidel

In einer am Montag veröffentlichten Erklärung von 13 CDU-Parlamentariern heißt es, es sei "nicht akzeptabel, dass der Politik immer wieder und absehbar vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben werden muss", die bestehende Ungleichbehandlung abzuschaffen.

Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem Fraktionsvize Ingrid Fischbach (CDU) und CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn. Die Fraktionsführung war nach Angaben aus Unionskreisen vorab über die Initiative informiert, die auch über den Kurznachrichtendienst Twitter veröffentlicht wurde. Demnach soll das Thema nach der Sommerpause in der Fraktion beraten werden.

In der Erklärung hieß es, die Unionsfraktion solle "nun endlich auch die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften als unsere eigene politische Entscheidung" umsetzen. Dies würde die Einführung des Steuersplittings für homosexuelle Paare bedeuten, wenn sie in einer eingetragenen Partnerschaft leben.

Anerkennung der Beziehung

Die Unionspolitiker wollen nach eigenen Worten mit ihrem Vorhaben anerkennen, dass schwule und lesbische Paare mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft "einen Rahmen für eine auf Dauer angelegte und auf gegenseitigem Vertrauen und Zuneigung gegründete Beziehung" gegeben hätten. Im Koalitionsvertrag hätten sich Union und FDP "zur Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten von eingetragenen Lebenspartnerschaften verpflichtet".

Mehrere Finanzgerichte hatten bereits entschieden, dass ein homosexuelles Paar bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen kann. Die bei der Einkommensteuer vorgenommene Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften könne verfassungswidrig sein.

Mit den Urteilen der Finanzgerichte gerät das letzte große Steuerprivileg der Ehe gegenüber eingetragenen Lebenspartnerschaften ins Wanken. Beim Erbschaft-, Schenkung- sowie Grunderwerb-Steuerrecht gibt es keine Ungleichbehandlung mehr. Karlsruhe hatte auch in der Hinterbliebenenversorgung eine Ungleichbehandlung verworfen.

Splitting kostet 30 Millionen pro Jahr

Die Umsetzung des Papiers würde zudem einen Paradigmenwechsel der CDU darstellen. Die Union lehnt bisher eine steuerliche Gleichbehandlung von Eheleuten und homosexuellen Lebenspartnerschaften ab. Die FDP setzt sich dagegen schon länger dafür ein. Das Bundesverfassungsgericht will voraussichtlich im nächsten Jahr ein Urteil zu der Frage veröffentlichen.

2010 lebten 23.000 gleichgeschlechtliche Paare als eingetragene Lebenspartnerschaft. Die Gewährung des Splittingtarifs für die eingetragene Lebenspartnerschaft würde jährlich 30 Millionen Euro kosten. Dies entspricht nach Berechnungen des Berliner Steuerrechtsexperten Frank Hechtner gerade einmal 0,2 Prozent der Mindereinnahmen, die der Splittingtarif für Ehegatten verursacht. Derzeit verzichte der Staat auf fast 15,5 Milliarden Euro pro Jahr.

(AFP/RTR/dpa)
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