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In Sachsen und NRW: CDU-Fraktionschef sieht Sponsoring-Praxis kritisch

zuletzt aktualisiert: 02.03.2010 - 18:47

Berlin (RPO). Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) hat sich kritisch über die Sponsoring-Praxis der CDU in Sachsen und Nordrhein-Westfalen geäußert. "Ein Ministerpräsident darf nicht gegen Geld vermarktet werden. Punkt."

Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) will die Kritik nicht gelten lassen.  Foto: AP, AP
Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) will die Kritik nicht gelten lassen. Foto: AP, AP

Das sagte er dem "Reutlinger General-Anzeiger". Gleichzeitig verwahrte sich Kauder in Berlin gegen Belehrungen aus den Reihen der SPD. Auch die SPD werde gesponsert durch ihre enormen Medienbeteiligungen, sagte Kauder nach Angaben von Teilnehmern in der Fraktionssitzung. Kauder habe unterstrichen, er glaube der Beteuerung von Rüttgers, nichts über die umstrittenen Praktiken gewusst zu haben.

Die Linkspartei forderte wegen des umstrittenen Parteien-Sponsorings den Rücktritt der Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich und Jürgen Rüttgers (beide CDU).

Sachsens Regierungschef Tillich war nach seinem nordrhein-westfälischen Amtskollegen Rüttgers in die Kritik geraten, weil Sponsoren Gespräche mit ihm gegen Geldzahlungen angeboten worden waren.

"Die Ministerpräsidenten Rüttgers und Tillich haben das Vertrauen der Menschen leichtfertig verspielt, sie müssen gehen", forderte die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Gesine Lötzsch, in Berlin. Nur so könnten die Menschen wieder Vertrauen in die Demokratie gewinnen. Die Linkspartei beantragte für Mittwoch eine aktuelle Stunde im Bundestag zum Parteien-Sponsoring.

Sachliche Debatte angemahnt

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) mahnte indes eine sachliche Debatte an. Er sprach sich dafür aus, das Thema aus dem Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen herauszuhalten, wo am 9. Mai ein neuer Landtag gewählt wird. Für eine solche Debatte eigneten sich "vermutlich die unmittelbar bevorstehenden nächsten Wochen nicht sonderlich gut", sagte Lammert im Deutschlandfunk.

Zugleich bekräftigte Lammert seine Forderung nach einer grundsätzlichen Überprüfung des Parteiengesetzes. "Wir haben im geltenden Parteiengesetz keine ausdrücklichen spezifischen Regelungen für Sponsoring, und auch damit hat sich ja der Gesetzgeber etwas gedacht", sagte er der "Passauer Neuen Presse" (Dienstagsausgabe). Der Gesetzgeber habe sich aber nicht gedacht, "dass die Transparenzanforderungen, die im Gesetz ausdrücklich reklamiert werden, über Sponsoring-Aktivitäten leerlaufen können".

Auch Unionsfraktionsvize Michael Fuchs (CDU) sprach sich laut einem Vorabbericht in der Sendung "Das Duell bei n-tv" dafür aus, Sponsoring in die Veröffentlichungspflicht der Parteien aufzunehmen.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast sprach sich am Dienstag dafür aus, Sponsoring ins Parteiengesetz aufzunehmen. Sie forderte die CDU auf offenzulegen, ob es auch in anderen Bundesländern üblich sei, "Gesprächsminuten des Ministerpräsidenten käuflich zu erwerben". Linksfraktions-Vize Gesine Lötzsch unterstrich, "es geht um mehr als Sponsoring, es geht um Korruption in diesem Land".

Auch der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim forderte, die entsprechende Lücke im Parteiengesetz zu schließen. Es müsse ausdrücklich klargestellt werden, "dass Gespräche mit Parteifunkionären oder Regierungsmitgliedern einer Partei nicht verkauft werden dürfen", sagte er der "Passauer Neuen Presse" vom Dienstag. "Ein Ministerpräsident darf eine Amtsleistung nicht gegen Geld verkaufen", betonte er.

Vorwurf zurückgewiesen

Tillich hatte am Montagabend den Vorwurf der Käuflichkeit wegen der Sponsoring-Praxis seiner Partei zurückgewiesen und erklärt, diese sei durch das geltende Parteienrecht gedeckt. Zugleich verteidigte er die umstrittene Sponsoring-Praxis, ohne die Parteiveranstaltungen nicht zu finanzieren seien.

Bei einer CDU-Veranstaltung in Sachsen hatten Sponsoren für ihre Präsentations-Stände Summen bis zu 8000 Euro gezahlt, die einen Kurzbesuch von Tillich und einen Foto-Termin einschlossen. Tillich will diese Praxis durch ein Gutachten nochmals überprüfen lassen.

Quelle: AFP/csr

 
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