"Düsseldorfer Erklärung" CDU: Kriminelle Ausländer eher abschieben

Düsseldorf (RP). Ausländische Straftäter, die in Deutschland zu einer Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt worden sind, sollen "unmittelbar nach Verbüßung der Strafe ausgewiesen werden". Darauf haben sich alle innenpolitischen Experten von CDU und CSU in Bund und Ländern verständigt.

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Foto: AP

Nach einem Treffen in Düsseldorf veröffentlichten sie gestern eine entsprechende Resolution (die "Düsseldorfer Erklärung") zur Stärkung der inneren Sicherheit.

Darin geht es vor allem um den Kampf gegen den islamistischen Terror. Erst am Vortag waren in Düsseldorf die Urteile im Prozess gegen die sogenannten Sauerland-Attentäter — Haftstrafen zwischen fünfeinhalb und zwölf Jahren — verkündet worden.

Kampf gegen islamistischen Terror

Hintergrund der "Düsseldorfer Erklärung" ist der Kampf gegen die "weltweit vernetzten islamistischen Terroristen und Extremisten". Nur eine wehrhafte Demokratie könne die Freiheit und Sicherheit ihrer Bürger gewährleisten, sagte der Vorsitzende der Konferenz der innenpolitischen Unions-Sprecher, Hans-Christian Biallas (Niedersachsen).

Nach geltendem Recht müssen ausländische Straftäter nach einer dreijährigen Freiheitsstrafe abgeschoben werden. "In der Regel" reichen aber auch schon zwei Jahre. Ziel müsse es sein, die Fristen weiter zu verkürzen, so der innenpolitische Experte der CDU-Landtagsfraktion, Theo Kruse, zu unserer Zeitung. Ausländer sollten ihre Strafe absitzen müssen, bevor sie anschließend in ihre Heimatregion zurückgebracht werden. Grundbedingung sei aber, dass ihnen dort nicht die Todesstrafe drohe.

Falls sichergestellt sei, dass der Täter in seinem Heimatland ins Gefängnis komme, müsse dies ermöglicht werden. Er halte jedenfalls nichts von Forderungen, die Straftäter nach Verbüßung ihrer Haftstrafe aufwändig bei uns zu resozialisieren, betonte Kruse.

Kruse: "Keine Resozialisierung in Deutschland"

Die Innenexperten der Union setzen sich für wirksame Präventionsstrategien ein, "um religiös motiviertem Terrorismus die Wurzeln zu entziehen". Zudem fordern sie die Bundesregierung auf, bis zum Sommer einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht.

Der Düsseldorfer FDP-Rechtsexperte Robert Orth stimmte dem Vorstoß der Unionspolitiker "im Prinzip" zu. Der sicherheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Ralf Jäger, sagte dagegen: "Mit Stammtischparolen kommen wir nicht weiter. Sie helfen auch den Opfern nicht." Gerade in NRW werde zu wenig zur Vorbeugung getan. Eine Rückfallquote von 70 Prozent bei Straftätern spreche eine überaus deutliche Sprache.

(RP)
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