Ältere dürfen länger Urlaub machen CDU-Politiker kritisiert größeren Urlaubsanspruch für Ältere

Düsseldorf · Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die Rechte älterer Arbeitnehmer gestärkt. Zusätzliche Urlaubstage für diese bleiben unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Ältere dürfen länger Urlaub machen: CDU-Politiker kritisiert größeren Urlaubsanspruch für Ältere
Foto: dpa, krk zeh

Geklagt hatten sieben 45- bis 56-Jährige, die bei einer Tochterfirma des Schuhherstellers Birkenstock in Rheinland-Pfalz arbeiten. Regulär haben die Mitarbeiter 34 Tage Urlaub. Das Unternehmen gibt Beschäftigten ab ihrem 58. Geburtstag zwei zusätzliche Urlaubstage.

Der Bochumer Arbeitsrechtler Jacob Joussen hält die Entscheidung für eine konsequente Weiterentwicklung eines Urteils der Erfurter Richter von 2012. Damals hatten sie eine Altersstaffelung beim Urlaub im öffentlichen Dienst gekippt. Sie könnten es nicht nachvollziehen, dass Beschäftigte schon mit 30 Jahren einen höheren Anspruch hätten als ihre jüngeren Kollegen. "Mit der heutigen Entscheidung hat das BAG den Arbeitgebern einen Hinweis gegeben, ab welchem Alter eine Differenzierung gerechtfertigt sein kann", sagte Joussen.

Luitwin Mallmann, Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW, begrüßte das Urteil: Es gebe sachliche Gründe, jüngere und ältere Arbeitnehmer beim Urlaub unterschiedlich zu behandeln. "Die Tarifparteien haben dem in der Vergangenheit Rechnung getragen, das hat nichts mit Diskriminierung zu tun." Das Urteil bedeute aber auch, dass es bei richtig angewandtem Ermessen möglich sein müsse, für jüngere Arbeitnehmer auch kürzeren Urlaub zu vereinbaren, weil diese nur kürzere Erholungsphasen benötigten.

Kritik kam vonseiten der Politik. "Jüngere Arbeitnehmer haben oftmals weniger Urlaub, werden als erste gekündigt und verdienen weniger", sagte der CDU-Politiker Jens Spahn (34) unserer Redaktion. "Man kann schon fragen, warum Altersdiskriminierung immer nur in eine Richtung geht." Spahn verwies auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der bei der Bezahlung neu eingestellter Beamter entschied, dass das Lebensalter allein nicht Maßstab sein kann. Es komme auch auf Berufserfahrung an. "Solche Unterscheidungen wünscht man sich öfter."

Auch die DGB-Jugend ist unzufrieden: "Wir halten das Prinzip ,Gleicher Lohn für gleiche Arbeit' für richtig, also auch gleiche Beschäftigungsbedingungen", so Bundesjugendsekretär Florian Haggenmiller.

(maxi)
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