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BDA-Tagung "Familienbewusste Arbeitszeitorganisation der Zukunft"
  Foto: dapd, Paul Zinken
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Von Familienministerin Schröder geplant: CDU streitet über das Betreuungsgeld

zuletzt aktualisiert: 13.02.2012 - 12:23

Hamburg (RPO). Das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) geplante Betreuungsgeld stößt innerhalb ihrer Partei weiter auf Vorbehalte. Der Hamburger CDU-Landesvorsitzende Marcus Weinberg forderte, das Betreuungsgeld nur unter Bedingungen an Eltern von Kleinkindern auszuzahlen.

Der Bundestagsabgeordnete und Familienpolitiker schlug im "Hamburger Abendblatt" vor, die Auszahlung von der "Teilnahme an den Frühuntersuchungen U6 und U7" abhängig zu machen.

Die Untersuchung U6 ist zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat, die U7 zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat fällig. Bislang sind diese ärztlichen Untersuchungen nicht verpflichtend.

Weinberg warnte die Bundesregierung zugleich vor "Fehlanreizen". Gerade für Kinder bildungsferner Familien könne eine Wahl "Geld oder Krippe" tragische Folgen haben. Stattdessen plädierte der CDU-Politiker für flexible Auszahlungsmodelle.

Sollte etwa ein Kind bei den Frühuntersuchungen Entwicklungsdefizite zeigen, könnte Weinbergs Vorschlag zufolge den Eltern "nach vertieften Bewertungen des Entwicklungsstands" durch das Jugendamt ermöglicht werden, "von den Krippengebühren freigestellt zu werden", so der CDU-Politiker. Auch könnten dem Vorschlag zufolge die Eltern das Betreuungsgeld erhalten, wenn ihr Kind eine Einrichtung zumindest halbtags besucht.

"Wenn es dafür pädagogische Gründe gibt, sollte der Krippenbesuch zusätzlich zum Betreuungsgeld ermöglicht werden", sagte Weinberg. Das Jugendamt könne nach einem ärztlichen Hinweis und einem Gespräch mit den Eltern diese Maßnahme als "pädagogischen Bedarf "definieren.

Das Betreuungsgeld sollen nach bisherigen Plänen Eltern erhalten, die für ihren Nachwuchs keine öffentlichen Betreuungsangebote nutzen.

Innerhalb der Koalition ist die Leistung, die Kritiker als "Herdprämie" bezeichnen, umstritten: Die CSU will sie unbedingt, die FDP hält sie für falsch. Nach bisher unveröffentlichten Berechnungen des Familienministeriums würden die Kosten für das Betreuungsgeld bei 1,5 bis 2 Milliarden Euro pro Jahr liegen.

Quelle: KNA

 
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