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Streit um Schulreform in NRW: CDU will jetzt die Verfassung ändern

zuletzt aktualisiert: 15.06.2011 - 21:01

Der Schulstreit zwischen Landesregierung und Opposition soll nach dem Willen der CDU durch eine gemeinsame Verfassungsänderung beigelegt werden. Wenn Rot-Grün die Gemeinschaftsschule wolle, müsse eine Schulreform auf eine sichere Grundlage gestellt werden, sagte der nordrhein-westfälische CDU-Generalsekretär Oliver Wittke am Mittwoch in Düsseldorf.

Mit der Verfassungsänderung wäre eine geplante Reform des Schulsystems abgesichert. Die CDU habe Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) und den Spitzen von SPD und Grünen Gespräche angeboten. "Man muss sich aufeinander zubewegen", sagte Wittke.

Löhrmann will die CDU bei den Eckpunkten für ein Schulgesetz einbinden. "Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz in den Landtag eingebracht werden", sagte sie. "Wir haben immer wieder betont, dass wir von Landesseite her keine Schulform abschaffen werden." Über die Möglichkeit einer Verfassungsänderung sprach Löhrmann aber nicht.

CDU will Streit beilegen

Für eine Verfassungsänderung benötigt die rot-grüne Minderheitsregierung eine Zweidrittelmehrheit. Dafür wäre sie auf die CDU angewiesen. Wittke beklagte einen jahrzehntelangen Streit in der Schulpolitik. "Irgendwann muss das beendet werden." Die Schulreform müsse über eine Legislatur hinaus Bestand haben.

Der CDU-Generalsekretär sprach sich für den Erhalt der Schulvielfalt aus. Neben der rot-grünen Gemeinschaftsschule müsse das gegliederte Schulsystem mit Gymnasien und Realschulen bestehen bleiben. Zur Aufgabe der Hauptschule sei die CDU bereit.

Bedenken gegen Schließung von Hauptschulen

Nach Einschätzung von Wittke gibt es verfassungsrechtliche Bedenken, wenn mehrere Hauptschulen geschlossen werden und im Gegenzug nur eine Gemeinschaftsschule gegründet wird. Denn in bestimmten Fällen könnte dadurch die Wohnortnähe der Schule nicht mehr gegeben sein.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte in der vergangenen Woche die Einrichtung der Gemeinschaftsschule Finnentrop gestoppt. In anderen Kommunen kann die neue Schulform starten, weil nicht dagegen geklagt worden war. Dennoch mahnten die Richter eine Änderung des Schulgesetzes für weitere Gemeinschaftsschulen an. Rot-Grün hatte die ersten Gemeinschaftsschulen zum Schuljahr 2011/2012 per Experimentierklausel auf den Weg gebracht.

Quelle: DAPD/felt

 
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