Bundesinnenministerium prüft CDU will Mütterrente auch für Beamtinnen

Berlin · Die Frauenunion pocht darauf, dass auch Pensionärinnen mit Kindern bessergestellt werden. Das Bundesinnenministerium prüft, ob sich die Regelung übertragen lässt. Die Länder zögern.

So soll die Mütterrente funktionieren
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Foto: dpa, kjh lof cul

Die erhöhte Mütterrente soll nach einer Forderung der Frauenunion auch Beamtinnen im Ruhestand zugute kommen. "Die Mütter unter den Beamtinnen warten darauf, dass die Verbesserung bei der Mütterrente auf die Beamtenversorgung übertragen wird", sagte die Vorsitzende der Frauenunion. Maria Böhmer (CDU), unserer Redaktion. Es sei "eine gute Praxis", dass Regelungen aus der Rentenversicherung im Sinne der Gleichbehandlung auf Beamtinnen und Beamte übertragen werden, betonte sie.

Seit dem 1. Juli erhalten Rentnerinnen, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, pro Kind und Monat den Gegenwert von einem Rentenpunkt zusätzlich, was 28,61 Euro im Westen und 26,39 Euro im Osten entspricht. Die meisten betroffenen Mütter haben das zusätzliche Geld noch nicht auf dem Konto, da es rückwirkend spätestens im Herbst ausbezahlt werden soll.

Mit der Neuregelung wird aus Sicht der Union eine "Gerechtigkeitslücke" geschlossen. Denn bislang wurde den Frauen, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, nur ein Rentenpunkt gutgeschrieben, während jüngere Mütter Anspruch auf drei Punkte pro Kind haben.

Noch größere Schieflage

Die Frauenunion will nun auch die Beamtinnen in die Regelung einbeziehen. "Die bessere Anerkennung von Erziehungsleistungen für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, ist auch hier im Grundsatz eine Gerechtigkeitsfrage", sagte Böhmer. Bei den Beamtinnen ist die Schieflage noch größer, als sie es bei den gesetzlich Rentenversicherten bisher war: Für die vor 1992 geborenen Kinder werden nur sechs Monate Erziehungszeiten für die Altersbezüge anerkannt, während jüngere Beamtinnen wie auch die jüngeren Angestellten bis zu drei Jahre gutgeschrieben bekommen.

Die Forderung der Frauenunion hat durchaus Aussicht auf Erfolg. Aus dem Bundesinnenministerium, das für das Recht der Bundesbeamten zuständig ist, hieß es dazu, die Frage sei noch nicht entschieden. Die Prüfung dauere an.

Auch der Deutsche Beamtenbund dringt auf eine Gleichstellung der Beamtinnen mit den Angestellten in dieser Frage. "Nachdem Verschlechterungen im Rentenrecht immer aufs Beamtenrecht übertragen worden sind, gibt es keinen Grund, die anstehende Verbesserung zu verweigern", sagte der Vorsitzende des Beamtenbundes, Klaus Dauderstädt. Alle Mütter müssten unabhängig von ihrem Beruf von der Neuregelung profitieren.

Bayern will Regelung übertragen

In den Ländern, die für das Recht der Landesbeamten und damit für die Mehrheit der Beamten zuständig sind, wird die Frage gegensätzlich behandelt. "Aufgrund der strukturellen Unterschiede zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung auf der einen Seite und der Beamtenversorgung auf der anderen Seite sieht die NRW-Landesregierung zur Zeit keinen akuten Handlungsbedarf", hieß es aus dem nordrhein-westfälischen Finanzministerium. Eine Sprecherin verwies darauf, dass Beamtinnen und Beamten in NRW als Pension eine Mindestzahlung von rund 1500 Euro pro Monat zustehe — allerdings vor Abzug von Lohnsteuer und Krankenversicherung.

Bayern hingegen ist entschlossen, die Neuregelung zur Mütterrente auch auf seine Landesbeamten zu übertragen. Aus Sicht der CDU-Politikerin Böhmer sollte es damit Vorbild für die anderen Länder sein: "Ich appelliere an den Bund und die Länder, dem bayerischen Vorbild zu folgen."

(qua)
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