Grünen-Parteichef Özdemir wegen Hanfpflanze im Visier der Justiz

Berlin · Zahllose Menschen schütten sich im Sommer einen Kübel Wasser über den Kopf. Das Spektakel ist längst vergessen. Für einen Spitzenpolitiker hat die Ice-Bucket-Challenge auf dem eigenen Balkon aber ein Nachspiel.

 Cem Özdemir auf seinem Balkon.

Cem Özdemir auf seinem Balkon.

Foto: YouTube/DieGrünen

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt nach einem Medienbericht gegen den Grünen-Vorsitzenden Cem Özdemir wegen des Besitzes einer Hanfpflanze.

Die Immunität des Bundestagsabgeordneten sei wegen des Verdachts des Anbaus von Betäubungsmitteln aufgehoben worden, berichtet die "Bild am Sonntag". Die Staatsanwaltschaft wollte dies am Samstagabend bestätigten.

Özdemir selbst schrieb auf seiner Facebook-Seite: "Dass das simple Platzieren einer Hanfpflanze in einem Internetvideo umfangreiche Ermittlungen nach sich zieht, zeigt, wie widersinnig die deutsche Drogenpolitik ist." Niemand solle den Konsum von Drogen verharmlosen. Doch die "Kriminalisierung der Konsumenten von Cannabis in Deutschland" lasse sich nur mit einer ideologischen und irrationalen Drogenpolitik erklären, "die eine Droge wie beispielsweise Alkohol akzeptiert, eine andere wie Cannabis jedoch mit allen gesellschaftlichen Folgen verteufelt".

Özdemir (49) hatte sich 2014 wie viele andere Menschen bei der sogenannten Ice-Bucket-Challenge einen Eimer kaltes Wasser über den Kopf gegossen. Damit sollten Spenden für den Kampf gegen die Nervenkrankheit ALS gesammelt werden.

Özdemir stand damals auf seinem Balkon neben einer Hanfpflanze. Aus der Gattung Cannabis lässt sich Haschisch und Marihuana herstellen. Besitz und Anbau der Pflanzen sind illegal und ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. In Justizkreisen wird laut "BamS" damit gerechnet, dass das Verfahren gegen Özdemir wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

Der Grünen-Chef hatte bereits nach dem Vorfall Ende August von einem "bewusst gesetzten" politischen Statement gesprochen. Am Samstag fügte er hinzu: "Die ganze Absurdität der deutschen Drogenpolitik zeigt sich doch, wenn Staatsanwaltschaft und Polizei wegen eines politischen Statements in Form einer sorgsam platzierten Hanfpflanze in einem Video ermitteln müssen."

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hatte den Vorfall damals als "leichte Dusseligkeit" des Politikers interpretiert. Offenbar habe Özdemir nicht bemerkt, dass auf dem Video eine Hanfpflanze zu sehen sei. Er habe dann charmant versucht, es als politischen Akt für die Drogenliberalisierung zu rechtfertigen, vermutete der BDK-Vorsitzende André Schulz. Der BDK setzt sich ebenfalls für eine Reform der Drogenpolitik ein, auch um Konsumenten zu entkriminalisieren.

(dpa)
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