Ex-RAF-Terrorist aus Haft entlassen: Christian Klar zeigt keine Reue – und kommt frei
zuletzt aktualisiert: 19.12.2008 - 13:08Frankfurt/Main (RPO). Nach 26 Jahren im Gefängnis ist Christian Klar auf Bewährung aus der Haft entlassen worden. Noch immer bereut der ehemalige RAF-Terrorist nichts und hilft auch nicht bei der Aufklärung der Morde und Anschläge. Dennoch ist der 56-Jährige jetzt auf freiem Fuß.
Von einer unverständlichen Missachtung des Rechtsempfindens hatte der bayerische Innenminister Joachim Hermann vor dreieinhalb Wochen gesprochen, als das Oberlandesgericht Stuttgart die vorzeitige Haftentlassung verkündet hatte. Doch die Stuttgarter Richter hatten sich die Entscheidung nicht leichtgemacht.
Der zuständige Senat sieht die Weigerung von Klar, sich von seinen früheren schweren Taten zu distanzieren, sehr wohl "als schwere Belastung für die Opfer und ihre Angehörigen", wie es in der Erklärung des Gerichts heißt. Für die "allein entscheidende Frage, ob der Verurteilte künftig weitere schwere Straftaten begehen wird", sei dies nach Auffassung der Sachverständigen aber nicht ausschlaggebend. Der Senat schließe aus, "dass die daraus erkennbare Grundeinstellung für ihn nochmals bestimmend für schwere, strafbare Handlungen wird".
Für Klar spricht nach Auffassung des Gerichts nicht nur "sein in den vergangenen Jahren völlig verändertes, jetzt konstruktives Verhalten im Strafvollzug" - so kam er nun auch sogar gut zwei Wochen vor dem vom Gericht zunächst angegebenen 3. Januar frei. Er hat sich im Gefängnis sogenannte Freistellungstage erarbeitet, die er sich nun anrechnen ließ.
Entscheidend für die Entscheidung des OLG war aber, dass Klar als Mitglied der RAF Straftaten begangen habe und sich diese 1998 "unter aktiver Mitwirkung des Verurteilten" aufgelöst habe. Außerdem habe er schon zuvor "unmissverständlich geäußert", dass er vom bewaffneten Kampf Abstand nehme.
"Selbstverständlich muss ich eine Schuld anerkennen"
Allerdings hatten gerade öffentliche Äußerungen Klars für große Empörung gesorgt. Dass Bundespräsident Horst Köhler im vergangenen Jahr ein Gnadengesuch Klars abgelehnt hatte, war vor diesem Hintergrund von einer breiten Mehrheit begrüßt worden. 2001 hatte Klar in einem Fernsehinterview mit Günter Gaus auf die Frage nach Reue geantwortet: "In dem politischen Raum, vor dem Hintergrund von unserem Kampf, sind das keine Begriffe."
Ganz anders klingt dagegen eine Passage aus einem Gnadengesuch an den damaligen Bundespräsidenten Johannes Rau von 2003, aus dem der "Spiegel" zitierte: "Selbstverständlich muss ich eine Schuld anerkennen. Ich verstehe die Gefühle der Opfer und bedauere das Leid dieser Menschen."
Keinen Beitrag zur Aufklärung
Zur Aufklärung, wie sie unter anderen Michael Buback, Sohn des 1977 von der RAF ermordeten damaligen Generalbundesanwaltes Siegfried Buback, fordert, hat Klar gleichwohl bislang nicht beigetragen. Noch immer ist nämlich unklar, wer von einem Motorrad aus die tödlichen Schüsse auf Buback und seine zwei Begleiter abgegeben hat.
Unstreitig ist für die Behörden, dass Klar einer der Drahtzieher der Anschläge im sogenannten deutschen Herbst 1977 war, der den Staat in eine schwere Krise stürzte. Erst im Jahr zuvor war der im Mai 1952 in Freiburg Geborene in den Untergrund abgetaucht. Klar stammt aus einem gutbürgerlichen Elternhaus. Nach dem Abitur ging er 1972 zum Studium nach Heidelberg. Wenig später zog er mit Adelheid Schulz, Günther Sonnenberg und Knut Folkerts - die ebenfalls RAF-Mitglieder werden sollten - in eine Wohngemeinschaft nach Karlsruhe.
Kaum im Untergrund, wurde der als "Aktionist" beschriebene Klar schnell zu einem RAF-Führungsmitglied. Er war 1977 an den Anschlägen auf Buback, Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto und Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer beteiligt. Seine genaue Rolle konnte aber nicht immer geklärt werden. Laut Aussage der Ex-Terroristin Susanne Albrecht gaben er und Brigitte Mohnhaupt die tödlichen Schüsse auf Ponto ab. Im Fall Buback saß er nach Ermittlungen der Polizei im Fluchtauto.
"Illegalität als große Freiheit"
Am 16. November 1982 wurde Klar im Sachsenwald bei Hamburg in der Nähe eines RAF-Waffendepots verhaftet. "Ich habe Illegalität als große Freiheit erlebt", sagte Klar in dem Interview mit Gaus. "Eine Situation, in der man für alles selber verantwortlich ist."
Nach früheren Gerichtsverfahren war er 1992 nach Kronzeugenaussagen zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe unter anderem für neunfachen Mord verurteilt worden, die aus sechs lebenslangen Einzelfreiheitsstrafen und sogenannten zeitigen Freiheitsstrafen von 15, 14 und zwölf Jahren gebildet worden war. 1998 setzte das Gericht eine Mindesthaftzeit von 26 Jahren fest.
Ob Klar nach seiner Freilassung ein Praktikum als Bühnentechniker am Berliner Ensemble beginnen wird, war am Freitag weiter unklar. Auf die Frage, ob er imstande sei, Pläne für die Zukunft zu machen, hatte Klar 2001 geantwortet: "Nicht wirklich."
Das hat sich in der Zwischenzeit offenbar geändert, wie der Intendant des Berliner Ensembles, Claus Peymann, kürzlich klarstellte: "Ich habe ihm keinen Praktikumsplatz angeboten. Umgekehrt: Er hat gefragt, ob er bei uns am Berliner Ensemble ein Praktikum machen kann, wenn er Freigang hat." Nach Auskunft vom Freitag hält das Berliner Ensemble Klar weiter einen Praktikumsplatz in der Bühnentechnik bereit.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum