Urteil im Korruptionsprozess Christian Wulff ist endgültig freigesprochen

Hannover · Der frühere Bundespräsident Christian Wulff muss nicht wieder vor Gericht. Sein Freispruch vom Vorwurf der Vorteilsannahme ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Hannover zog ihren Antrag gegen den Ex-Bundepräsidenten auf Revision zurück. Eine Begründung dafür bleiben die Ermittler schuldig.

Gericht spricht Ex-Bundespräsident Christian Wulff frei
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Die Verteidiger von Christian Wulff haben den endgültigen Freispruch des früheren Bundespräsidenten als "rechtlich zwingend und alternativlos" bezeichnet. Die knappe Erklärung der Anklagebehörde vom Freitag lautet: "In dem Verfahren gegen Christian Wulff und David Groenewold hat die Staatsanwaltschaft Hannover ihre Revision gegen das Urteil der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Hannover am Nachmittag des 12. Juni 2014 zurückgenommen. Damit sind die ergangenen Freisprüche vom 27. Februar 2014 rechtskräftig."

Christian Wulff Urteil: Pressestimmen zum Prozess
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Zuvor hatte die Anklagebehörde die 76 Seiten lange Urteilsbegründung über einen Monat lang ausführlich geprüft und war dabei zu dem Schluss gekommen, dass ihr kurz nach dem Freispruch vorsorglich gestellter Antrag auf Revision keine Erfolgsaussicht haben würde. Die Staatsanwaltschaft hätte dem Bundesgerichtshof Verfahrensfehler oder Fehler in der Rechtsanwendung nachweisen müssen. Staatsanwalt Oliver Eisenhauer sagte: "Zu den Hintergründen der Entscheidung geben wir keinerlei Auskünfte." Ein hochrangiger Ermittler der Justiz hatte im Vorfeld gesagt, die Staatsanwaltschaft wolle sich keine "Klatsche aus Karlsruhe" holen. Dort hätte der Bundesgerichtshof darüber entscheiden müssen, ob das Verfahren neu aufgerollt wird.

Der Beginn der Ermittlungen gegen Wulff hatte Anfang 2012 zu seinem Rücktritt als Bundespräsident geführt. Die Staatsanwaltschaft legte dem 54-Jährigen zur Last, als niedersächsischer Ministerpräsident Vorteile vom befreundeten Filmproduzenten David Groenewold angenommen zu haben. Groenewold hatte Wulff und seine Frau Bettina 2008 zu einem Oktoberfestbesuch eingeladen, Wulff warb später für eines von Groenewolds Filmprojekten bei Siemens. Das Landgericht Hannover sprach Wulff jedoch Ende Februar vom Vorwurf der Vorteilsnahme frei.

Der frühere Bundespräsident hatte sich zuletzt am vergangenen Dienstag bei seiner Buchvorstellung in Berlin als Opfer einer übereifrigen Justiz dargestellt. Dabei rechnete er scharf mit Staatsanwälten, Journalisten und Parteifreunden ab. Für Aufsehen sorgte sein Satz, aus seiner Sicht wäre er auch heute noch der richtige Präsident. "Der Rücktritt war falsch. Und ich wäre auch heute der Richtige in dem Amt", sagte Wulff.

Der Staatsanwaltschaft Hannover gab er bei der Vorstellung seines Buches "Ganz oben Ganz unten" die Schuld an seinem Rücktritt. Sie habe mit leeren Händen dagestanden und sich hochproblematisch verhalten.

(dpa)
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