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Höhere Freibeträge gefordert: CSU fordert Umkehr in der Familienpolitik

VON EVA QUADBECK - zuletzt aktualisiert: 11.04.2007 - 07:07

Berlin (RP). Die CSU-Landesgruppe im Bundestag stellt sich gegen die Pläne von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) für ein steuerliches Familiensplitting. Familienexpertin Maria Eichhorn (CSU) hat sich dafür ausgesprochen, stattdessen höhere Freibeträge für Eltern und Kinder einzuführen.

Sie erinnerte daran, dass dies ursprünglich auch das Modell der CDU war. „Der Ansatz, wie er im Wahlprogramm bei der Bundestagswahl vorgesehen war, nämlich pro Person einen Grundfreibetrag von 8000Euro zu gewähren, ist immer noch richtig. Dies würde in gerechter Weise Familien entlasten“, sagte Eichhorn unserer Redaktion.

Sie fügte hinzu: „Man müsste bei denjenigen, die die steuerlichen Möglichkeiten nicht ausschöpfen können, einen Ausgleich schaffen. Es ist möglich, dies über das Kindergeld zu machen.“ Eine konkrete Zahl, auf welche Höhe das Kindergeld steigen würde, nannte Eichhorn allerdings nicht.

Das Familiensplitting ist hingegen das favorisierte Modell der Familienministerin. Dabei würde das Familien-Einkommen zur Berechnung des Steuersatzes nicht nur auf die beiden Eheleute (Ehegattensplitting), sondern ein Teil auch auf die Kinder verteilt. „Die steuerlichen Freibeträge wären eine gerechtere Lösung als ein Familiensplitting. Beim Familiensplitting würden die höheren Einkommen mehr entlastet, was nicht gerecht wäre“, argumentiert hingegen Eichhorn.

Zurzeit plant die CDU, das Familiensplitting in ihrem neuen Grundsatzprogramm als Ziel festzuschreiben. Da die SPD aus sozialen Erwägungen gegen ein Familiensplitting ist, gilt es in der großen Koalition als nicht durchsetzbar. Familienministerin von der Leyen erwägt, das Thema in den nächsten Bundestagswahlkampf zu tragen.

Die CSU-Familienexpertin Eichhorn setzt nun auf ein Umdenken in den Reihen der Schwesterpartei. Die CSU habe das Familiensplitting schon immer distanziert gesehen. „Man muss das Rad nicht neu erfinden, wenn man schon gute Beschlüsse gefasst hat“, betonte sie.

Während der Koalitionsverhandlungen war allerdings deutlich geworden, dass für die hohen Freibeträge keine Gegenfinanzierung möglich ist. Daher seien alternativ für die Familien das Elterngeld und die bessere steuerliche Abzugsfähigkeit von Betreuungskosten eingeführt worden, betonte Eichhorn. „Aufgrund der anziehenden Konjunktur haben wir nun wieder mehr Spielräume. Die 8000 Euro Grundfreibetrag können schrittweise eingeführt werden.“


 
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