Ein Überblick zu Gesetzesänderungen Das ändert sich ab 1. August

Berlin (RPO). Zum 1. August 2010 treten mehrere Gesetzesänderungen in Kraft. Hier ein Überblick zum Mindestlohn in der Pflegebranche, dem nationalen Stipendienprogramm, neuen Vergütungsregelungen für Banken und Versicherungen sowie zur Aufsicht über spekulative Finanzmarktprodukte und Änderungen im Tabakgesetz.

Mindestlohn in der Pflegebranche

In der Pflegebranche gilt nun ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten. Ihn erhalten die 560.000 Beschäftigten in der Grundpflege, die Ernährung, Mobilitätsübungen um Körperpflege umfasst. Er gilt in allen Pflege-Betrieben, sowohl für inländische als auch für ausländische Unternehmen. Ausgenommen sind jedoch Auszubildende und Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte und Demenzbetreuer. Ab Januar 2012 soll der Mindestlohn dann um 25 Cent angehoben werden, und ab Juli 2013 noch einmal um den selben Betrag. Die Verordnung ist befristet bis zum 31. Dezember 2014.

In der Pflegebranche sind derzeit über 800.000 Menschen beschäftigt, davon etwa 560.000 in der Grundpflege. Rund 2,25 Millionen Menschen sind heute pflegebedürftig. Bis zum Jahr 2050 dürfte ihre Zahl laut Regierung auf über vier Millionen Menschen wachsen.

Nationales Stipendien-Programm

Ziel des Gesetzes zum Nationalen Stipendien-Programm ist es, begabte Studierende zu unterstützen. Geplant ist, bis zu acht Prozent der Studenten an staatlichen Hochschulen mit monatlich 300 Euro zu fördern. Mindestens 150 Euro davon müssen von Privaten eingeworben werden. Das Programm wird von den Hochschulen selbst verwaltet. Deshalb sind die Hochschulen nun aufgefordert, private Mittel einzuwerben und das Bewerbungsverfahren aufzusetzen. Die Hochschulen sollen im Laufe des Sommersemesters 2011 mit den Vergabeverfahren und zunächst 6.000 Studierenden beginnen.

Neue Vergütungsregelungen

Banken und Versicherungen bekommen strenge Vergütungsregeln, um vor allem "exzessive Bonuszahlungen" an die Angestellten zu verhindern. Nach Ansicht der Bundesregierung war das bisherige Belohnungssystem nämlich zu sehr an kurzfristigen Geschäftserfolgen ausgerichtet, so dass vor allem Banken zu hohe Risiken übernahmen und damit wesentlich zur weltweiten Finanzkrise beitrugen.

Banken und Versicherer sollen Belohnungen nun an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung ausrichten, Misserfolge stärker sanktionieren und ihre Vergütungssysteme offenlegen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann künftig unangemessen hohe Bonuszahlungen unterbinden, "wenn es die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens verlangt". Das Gesetz ist am 27. Juli 2010 in Kraft getreten.

Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivat-Geschäfte

Um mehr Kontrolle über spekulative Finanzmarktprodukte zu erlangen, sind sogenannte ungedeckte Leerverkäufe in Aktien oder Staatsanleihen sowie ungedeckte Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps, CDS) in der Eurozone verboten. Zugleich ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermächtigt, weitere Geschäfte bis zur Dauer von zwölf Monaten zu verbieten. Falls ungedeckte Leerverkäufe aber dennoch getätigt werden sollen die Aufsichtsbehörden sie im Nachhinein leichter erkennen: Die sogenannte Netto-Leerverkaufspositionen müssen nämlich gemeldet oder veröffentlicht werden. Das Gesetz ist ebenfalls am 27. Juli 2010 in Kraft getreten.

Änderung des Tabakgesetzes

In den Medien ist Werbung für Tabak ohnehin verboten. Jetzt ist auch das "Product Placement" für Tabakwaren oder -unternehmen im Fernsehen verboten. Das heißt, ein Tabakerzeugnis darf nicht mehr in einer Sendung gegen Entgelt oder Gegenleistung platziert werden. Zudem ist wird das Sponsoring-Verbot ausgeweitet. Es ist nicht mehr im Radio verboten, sondern auch im Fernsehen und bei Videos oder Hörbeiträgen "on demand", also auf Abruf. Die Gesetze gelten bereits seit 12. Juli.

(apd/nbe)
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