Politik und Bürger laufen Sturm Das Meldegesetz gerät zur Posse

Düsseldorf · Gerade einmal 57 Sekunden benötigten die knapp zwei Dutzend Abgeordnete im Bundestag, um das erneuerte Meldegesetz zu verabschieden. Knapp zehn Tage lang scherte das keinen. Jetzt empört sich halb Deutschland. Auch die Bundesregierung distanziert sich. Manch einer fragt sich: Wer macht hier eigentlich die Gesetze?

Ärger um neues Meldegesetz: Das geschieht mit Ihren Daten
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Foto: dapd, Clemens Bilan

Die Geschichte über das neue Meldegesetz wird vermutlich als kuriose Posse in die Geschichte der Bundesrepublik eingehen. Sie nahm ihren Beginn am 28. Juni und niemand nahm Notiz davon. Eine Handvoll Abgeordneter hockte da pflichtschuldigst an dem Abend im Bundestag, als die DFB-Elf im Halbfinale gegen Italien spielte.

Große Lust aufs Debattieren hatten auch die nicht. In 57 Sekunden war die Sache erledigt. Der Text sah vor, dass Meldeämter Daten wie Name und Anschrift an Unternehmen gegen Gebühr weitergeben dürfen, ohne den Bürger zu fragen.

Zehn Tage Stille

Tagelang geschah nichts. Keiner interessierte sich für so vermeintlich trockene Themen wie kommunale Melderegister und entsprechende gesetzliche Bestimmungen. Weder Opposition noch Medien wurden ihrer Aufgabe einer kritischen Kontrolle gerecht.

Bis die Süddeutsche Zeitung am 7. Juli mit der Schlagzeile auf Seite eins die Sache ins öffentliche Bewusstsein zurück katapultierte: "Städte dürfen Daten ihrer Bürger verkaufen", meldete das Blatt und sorgte damit bundesweit für Wirbel. Der hält bis heute an. Datenschützer, Regierung und Opposition laufen Sturm.

So kündigte NRW-Innenminister Ralf Jäger in einer Mitteilung an, dass Nordrhein-Westfalen in Bezug auf das Gesetz im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wolle. NRW halte das Meldegesetz in wichtigen Punkten für skandalös. "Dem Handel mit privaten Daten der Bürgerinnen und Bürger wird Tür und Tor geöffnet", so Jäger. Die von der Regierungskoalition im Bundestag beschlossenen Regelungen widersprächen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Neben NRW haben auch noch andere Bundesländer Widerstand gegen das Gesetz angekündigt.

Kernpunkt der Aufregung: Das neue Bundesgesetz würde es Einwohnermeldeämtern erlauben, persönliche Daten von Bürgern an Firmen und Adresshändler weiterzugeben, wenn die Bürger nicht widersprechen. Kritiker monieren zudem, dass die Privatwirtschaft auf die Daten der Bürger zugreifen kann. Aller Voraussicht nach wird das Gesetzesvorhaben demnächst im Bundesrat scheitern. Davon geht auch die Bundesregierung aus.

Ohne Absprachen

Mancher fragt sich nun: Was ist das für eine Bundesregierung, die sich von ihren eigenen Gesetzesvorhaben distanziert? Was so absurd klingt, verliert seine grotesken Züge selbst bei näherem Hinsehen nur teilweise. Entstanden ist das Gesetz tatsächlich im CSU-geführten Innenministerium. Dort aber war eigentlich ein besser Schutz der Bürgerdaten vorgesehen. Nach Informationen unserer Redaktion hatte die Regierung geplant, statt der Widerspruchs- eine Zustimmungslösung einzuführen. Ohne aktive Zustimmung keine Datenweitergabe.

Aber der Gesetzentwurf war im parlamentarischen Verfahren von Union und FDP verändert worden. Wie aus Koalitionskreisen zu erfahren war, kam die umstrittene Verschärfung des Meldegesetzes "auf ausdrücklichen Wunsch der CSU zustande", berichtet die Nachrichtenagentur am Montag — ausgerechnet in der Partei, die mit Hans-Peter Friedrich das Ministerium besetzt, in der das Gesetz auf den Weg gebracht wurde. Die CSU ändert ihre eigene Politik, nur bekamen die zuständigen Minister nichts mit.

Verwunderung über die CSU

In der Koalition zeigt man sich entsprechend irritiert, dass die entschlossenste Kritik am Montag auch noch aus der CSU-Spitze kam. Sowohl Verbraucherministerin Ilse Aigner als auch CSU-Chef Horst Seehofer kündigten Widerstand an. "Wenn das stimmt, was ich bisher weiß, dann wird Bayern dem nicht zustimmen", sagte Seehofer am Montag vor einer Sitzung des CSU-Vorstands in München. Und Aigner sagte mit Blick auf die Bundesratsberatungen über das Gesetz: "Bayern kann hier seine Stimme erheben - und dafür werde ich auch werben."

Aigner machte erneut klar, dass der zuständige Bundestagsausschuss das von der Regierung vorgelegte Gesetz ohne Rücksprache geändert und verschärft habe. Die an der Vorlage vorgenommene Änderung sei nicht mit der Bundesregierung abgesprochen. Von dem Gesetz in der beschlossenen Form habe sie nichts gewusst: "Es ist an uns vorbei gegangen."

Eigentlich ändert sich kaum etwas

Abgesehen vom Kommunikationsdefizit innerhalb der CSU besitzt die Geschichte vom Meldegesetz indes noch eine weitere Pointe: Gegenüber der bisherigen Praxis auf Länderebene halten sich die Änderungen nämlich in engen Grenzen. Schon heute kann die Privatwirtschaft auf Meldedaten der Ämter zugreifen. Für die Kommunen ist dies auch eine Einnahmequelle.

Der neue Gesetzentwurf sieht allerdings vor, das Widerspruchsrecht noch zu lockern. Adresshändler sollen sich künftig vom Amt Daten bestätigen oder aktualisieren lassen können, auch wenn der Bürger grundsätzlich Widerspruch gegen die Weitergabe seiner Daten eingelegt hatte.

"Ich warne vor Schnellschüssen"

Dass nun ausgerechnet der hintergangene Innenminister Friedrich, das neue Meldegesetz gegen Kritik von Opposition und Datenschützern verteidigt, ist die vorerst letzte eigentümliche Wendung der Geschichte.

Wer sich "inhaltlich" mit dem neuen Gesetz auseinandersetze und dieses mit den Meldegesetzen der Länder vergleiche, der werde feststellen, dass der Datenschutz gegenüber der jetzigen Rechtslage verbessert werde, sagte Friedrich am Montag vor einer Sitzung des CSU-Vorstands in München. "Dann legt sich die Aufregung vielleicht ein bisschen." Das werde auch der Bundesrat in seinen Beratungen feststellen. "Ich warne vor Schnellschüssen", sagte der Minister.

Mit Material von dpa

(pst)
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