Forderung nach mehr Sorgfalt: Datenschützer warnt vor Skandal beim Staat
zuletzt aktualisiert: 28.12.2008 - 18:11Köln (RPO). Die Regierung müsse die sensiblen Daten ihrer Bürgern besser schützen, fordert der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Die deutschen Behörden sollten sorgfältiger damit umgehen. Bei einer Überprüfung im vergangenen Jahr seien "doch einige recht dramatische Schwachstellen festgestellt" worden, sagte Schaar
Dabei sei es beispielsweise um die Übermittlung von Daten auf Datenträger gegangen, erklärte Schaar im Deutschlandfunk weiter.
Der Versand von Datenträgern per Post - wie zuletzt bei der Landesbank Berlin - finde teilweise auch im öffentlichen Bereich statt, kritisierte Schaar: "Und die Daten sind nicht mal verschlüsselt." Dies betreffe in erster Linie nachgeordnete Bundesbehörden. Zwar seien hier die größten Schwachstellen behoben worden, ehe etwas passiert sei. Dennoch wünscht sich Schaar nach eigenen Worten hier nach wie vor mehr Sorgfalt.
Der Bundesbeauftragte machte sich für ein moderneres und besser strukturiertes Datenschutzrecht stark. Der kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf sei zwar ein Schritt in die Richtung. Aber er reiche nicht aus: "Wir brauchen generell ein Datenschutzrecht, das viel einfacher ist, das besser und klarer strukturiert ist, das auch technologischen Entwicklungen und Risiken noch stärker Rechnung trägt als das Datenschutzrecht, das ja im Wesentlichen aus dem letzten Jahrhundert stammt", sagte Schaar, der erneut die Verankerung des Datenschutzes im Grundgesetz forderte.
Nachbesserung bei BKA-Gesetz erwartet
Der Experte äußerte zudem die Erwartung, dass das Bundesverfassungsgericht erneut Nachbesserungen beim umstrittenen BKA-Gesetz verlangen wird. Seinen eigenen verfassungsrechtlichen Zweifeln sei nur teilweise Rechnung getragen worden, sagte Schaar. Generell gebe es aber nach wie vor das Problem, wann aufgezeichnet werden dürfe und wann aufgezeichnete Daten beim BKA gespeichert werden dürften.
Das Gesetz sehe hier ein Verbot nur dann vor, wenn alleine höchst intime Informationen aus dem Kernbereich der Privatsphäre anfielen, kritisierte Schaar. Das sei natürlich in den seltensten Fällen so, so dass hier das Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt werde. Angesichts dessen erwarte er, dass das Bundesverfassungsgericht nochmals eine Eingrenzung fordern werde.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum