Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Datenschutz-Gesetz für Arbeitnehmer
zuletzt aktualisiert: 16.11.2009 - 16:57Berlin (RPO). Die neue Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich für eine gesetzliche Regelung zum Arbeitnehmerdatenschutz ausgesprochen. Damit sollte unter anderem geregelt werden, welche Fragen bei Bewerbungsgesprächen generell unzulässig sind, "damit dann Arbeitgeber genau wissen, was sie dürfen und was sie nicht dürfen", sagte die Ministerin in einem Interview.
Nach Ansicht der FDP-Politikerin gibt es derzeit einen Trend unter Arbeitgebern, möglichst viel von Mitarbeitern und Bewerbern wissen zu wollen. Sie äußerte den Verdacht, dass diese Daten auch dazu dienen könnten, bestimmte Arbeitnehmer in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wieder loszuwerden. Die Arbeitgeber machten sich ein Bild vom Gesundheitszustand der Mitarbeiter, um dann "vielleicht in Zeiten wirtschaftlicher Krise (...) zu sagen, wem können wir denn am ehesten eine Kündigung aussprechen", sagte Leutheusser-Schnarrenberger am Montag im Deutschlandradio Kultur.
Dem Koalitionsvertrag von Union und FDP zufolge ist Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und nicht Leutheusser-Schnarrenberger zuständig für den Datenschutz und ein darin eingebettetes Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmerdaten. Die Ministerin reklamiere deshalb auch nicht die Federführung, sagte ein Sprecher. Sie habe sich lediglich für ein eigenes Kapitel zum Arbeitnehmerdatenschutz im Bundesdatenschutzgesetz ausgesprochen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte den Vorstoß der Ministerin. Die jüngsten Vorkommnisse wie etwa die unzulässige Erhebung von Gesundheitsdaten bei Einstellungen zeigten, dass nun rasch gehandelt werden müsse, erklärte DGB-Sprecherin Claudia Falk.
Der DGB erwartet Falk zufolge, am Entwurf eines neuen Gesetzes beteiligt zu werden. Darin müsse vor allem das gezielte Überwachen am Arbeitsplatz und im privaten Umfeld wie etwa die Kontrolle von Telefongesprächen oder der Datenabgleich von Kontennummern verboten werden. Ausnahmen sollten nur bei einem schwerwiegenden konkreten Verdacht und mit Zustimmung des Betriebsrats möglich sein.
Der Bund Deutscher Arbeitgeber (BDA) warnte vor Überregulierungen. Es gebe in Deutschland bereits "ein sehr hohes Datenschutzniveau", sagte ein BDA-Sprecher. Auch mit einem neuen Gesetz müsse die Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten in Betrieben möglich bleiben.
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