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Einheitlicher Nichtraucherschutz rückt näher: Daumenschrauben für die Raucher

zuletzt aktualisiert: 03.08.2008 - 21:26

Frankfurt/Main (RPO). Die Politik ist immer noch damit beschäftigt, das Nichtraucherschutz-Urteil des Verfassungsgerichts zu verdauen. Allmählich kristallisiert sich eine neue Linie heraus: Ein generelles Rauchverbot deutet sich an. Sollten die Länder eine einheitliche Regelung nicht auf den Weg bringen, könnte der Bund einspringen.  

Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) kündigte am Wochenende einen neuen Vorstoß auf Länderebene an: Er werde "diese Problematik auf die Tagesordnung der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz" im Oktober in Dresden setzen. Koch sagte, vorbereitende Gespräche würden bereits in den kommenden Wochen aufgenommen. "Es ist vernünftig, dass die Länder beim Nichtraucherschutz zu einer möglichst einvernehmlichen Linie kommen und einen bundesweiten Flickenteppich vermeiden", betonte der derzeitige Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz in der "Bild am Sonntag". Er rief zugleich dazu auf, daraus keine parteipolitische Debatte zu machen.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach begrüßte die Initiative Kochs - aber nur unter der Bedingung, dass am Ende ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten steht. "Wenn die Länder die Kurve kriegen, dann wäre das eine gute Lösung", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Dabei muss aber ein generelles Rauchverbot in ganz Deutschland heraus kommen. Ausnahmen würden vorm Europäischen Gerichtshof kassiert. Dann stünden wir vor der nächsten Blamage."

Sollten die Länder ein bundeseinheitliches und generelles Raucherverbot nicht zuwege bringen, dann müsse der Bundestag es mit Hilfe der Arbeitsstättenverordnung durchsetzen, sagte Lauterbach. Dies sei machbar. Die Arbeitsstättenverordnung regelt die Arbeitsbedingungen in einem Betrieb und gilt unter manchen Fachleuten in Betrieben ohne Angestellte wie einer Ein-Mann-Eckkneipe als unpraktikabel.

Die Grünen tendieren in eine ähnliche Richtung. "Den Schutz von Nichtrauchern den Ländern zu überlassen, war ein Akt der Feigheit", sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast am Sonntag. Die Bundesregierung habe sich nicht getraut, dies einheitlich zu regeln. Künast bekräftigte die Haltung der Grünen, eine Lösung im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes zu finden.

Gegen eine bundeseinheitliche Regelung sprach sich dagegen CSU-Chef Erwin Huber aus. "Wir brauchen keine Bundesregelung", sagte er laut dem "Münchner Merkur". Über die Föderalismuskommission habe man gerade erst die Länderkompetenzen gestärkt. Das Rauchverbot nicht eigenverantwortlich zu regeln, "wäre ein Armutszeugnis für die Länder", wurde Huber zitiert, der demnächst Landtagswahlen ins Haus stehen hat.

Große Mehrheit der Deutschen für einheitliche Regelung

Dagegen will eine überwältigende Mehrheit der Deutschen will einen bundesweit einheitlichen Nichtraucherschutz in Gaststätten. Bei einer repräsentativen Emnid-Umfrage im Auftrag der "Bild am Sonntag" forderten dies 81 Prozent der 500 Befragten. Nur 17 Prozent finden, dass eine einheitliche Regelung nicht nötig sei. Auf die Frage, welche Regelung sie sich wünschten, antworteten 56 Prozent, dass es ein Rauchverbot mit Ausnahmeregelungen geben sollte, zum Beispiel für Wirte von Eckkneipen. 23 Prozent forderten ein absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten, während 20 Prozent fanden, dass es überhaupt kein Rauchverbot geben sollte.

In seinem Grundsatzurteil hatte das Bundesverfassungsgericht die bestehenden Rauchverbote in kleinen Kneipen in Baden-Württemberg und Berlin gekippt und Nachbesserungen bis Ende 2009 gefordert. Da die meisten anderen Bundesländer aber vergleichbare Regelungen haben, müssen die Rauchverbote auch dort überarbeitet werden. Die ersten Länder kündigten bereits Lockerungen an. Möglich sind aber auch viel striktere Regelungen: Denn die Karlsruher Richter erklärten auch absolute Rauchverbote in allen Gaststätten für verfassungsgemäß.

Quelle: ap

 
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