Unterbringung gefährlicher Straftäter: De Maiziere treibt Pläne für Sicherungsunterbringung voran
zuletzt aktualisiert: 15.08.2010 - 10:23Berlin (RPO). Bundesinnenminister Thomas de Maiziere treibt trotz Kritik aus dem Justizministerium sein Konzept für eine sichere Unterbringung gefährlicher Straftäter nach der Haft voran. "Ein neues Rechtsinstitut der Sicherungsunterbringung kann vielleicht nicht alle Fälle lösen, ... aber es ist eine gute Lösung", sagte der CDU-Politiker am Sonntag einem Radiosender.
Damit würden die Öffentlichkeit geschützt und der Rechtsstaat bewahrt. "Wir werden das konkretisieren in Eckpunkten, und das wird kurzfristig dem Justizministerium vorgelegt", kündigte er im Deutschlandfunk an.
Bei der von de Maiziere vorgeschlagenen Sicherungsunterbringung handelt es sich um eine neuartige geschlossene Einrichtung, die weder Gefängnis noch Psychiatrie sein soll. Im Kern geht es um den Umgang mit etwa 80 Schwerverbrechern, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aus der bisherigen Sicherungsverwahrung entlassen wurden oder noch werden müssen.
Nach heutiger Praxis bedeutet Sicherungsverwahrung, dass ein Verbrecher auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht freikommt, sondern im Gefängnis bleiben muss. Voraussetzung ist die Erwartung, dass der Täter nach der Entlassung schwere Straftaten begehen wird.
"Wir stehen ja unter Zeitdruck", sagte der Minister und verwies auf unterschiedliche Gerichtsentscheidungen und eine anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. "Deswegen kann man jetzt lange Grundsatzdebatte nicht führen", sagte der Innenminister.
Angesichts des Zeitdrucks halte er es für richtig, "dass wir die vorbehaltende Sicherungsverwahrung, so wie die Justizministerin es vorschlägt, verändern und für die bestehenden Fälle ... das Institut der Sicherungsunterbringung einführen". Ob sich daraus in einigen Jahren eine dauerhafte Lösung entwickelt, müsse man sehen.
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