CSU: Debatte über Kinderlärm
VON EVA QUADBECK - zuletzt aktualisiert: 08.01.2009 - 07:48Berlin (RP). Kinderlärm steht heute auf dem Programm der CSU-Klausurtagung. Die CSU-Fraktion will einen Beschluss fassen, der gesetzlich regelt, „dass Kinderlärm kein Grund für Nachbarschaftsklagen sein darf“. Die Kinderkommission des Bundestags beschäftigt sich schon lange mit dem Thema.
Hintergrund ist, dass es in Deutschland immer häufiger zu Klagen kommt, weil sich Anwohner von spielenden Kindern belästigt fühlen und teilweise Recht bekommen. Im vergangenen Jahr hatten die Mitglieder der Kinderkommission alle Ministerpräsidenten angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Die Antworten sollen Ende Januar ausgewertet werden.
Das Schreiben aus Bayern, das unserer Redaktion vorliegt, steht der neuen CSU-Offensive entgegen. Angesichts der bayerischen Rechtsprechung sehe man „keinen weiteren Handlungsbedarf“, heißt es in der Antwort des Ministerpräsidenten, der damals Günther Beckstein hieß. Im Freistaat sei „bereits seit langem ein kinder- und familienfreundlicher Vollzug des geltenden Rechts sichergestellt“.
„Die meisten Länder sehen keinen Handlungsbedarf“, beklagt Miriam Gruß (FDP) von der Kinderkommission. Die NRW-Staatskanzlei signalisierte auf Anfrage, man sehe zwar keinen Handlungsbedarf für NRW, wolle einer Neuregelung zugunsten der Kinder auch nicht im Weg stehen. Die SPD-Familienexpertin Kerstin Griese sagte: „Wenn weiter solche Urteile gefällt werden, dass Kindergärten umziehen müssen, gibt es Handlungsbedarf.“
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