Düsseldorf löst landesweite Diskussion aus Debatte um Kreuze im Gericht

(RP). Die Entfernung der Kreuze aus Düsseldorfer Gerichtssälen löst eine landesweite Diskussion um christliche Symbole im öffentlichen Raum aus. Neben den Kirchen kritisiert auch die Politik dieses Vorgehen.

 In Düsseldorf mussten sämtliche Kreuze in Gerichten abgehängt werden.

In Düsseldorf mussten sämtliche Kreuze in Gerichten abgehängt werden.

Foto: RP, Andreas Bretz

(RP). Die Entfernung der Kreuze aus Düsseldorfer Gerichtssälen löst eine landesweite Diskussion um christliche Symbole im öffentlichen Raum aus. Neben den Kirchen kritisiert auch die Politik dieses Vorgehen.

15 Jahre lang blieb das so genannte "Kruzifix-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts in den Gerichtssälen der Landeshauptstadt ohne Folgen. Bis die Präsidenten des Düsseldorfer Land- und Amtsgerichtes vor wenigen Tagen die Kreuze aus den Verhandlungsräumen entfernen und einlagern ließen. "Das Kreuz steht für die christlich-abendländischen Werte, auf denen unser Gemeinwesen basiert. Ich hätte mir deshalb eine andere Entscheidung der Gerichte gewünscht", sagte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) gegenüber unserer Zeitung. Auch die Vertreter anderer Parteien äußern sich kritisch zu der Entscheidung der Behörden.

Die Voraussetzung dafür schuf das Gericht in Karlsruhe: 1995 entschieden Deutschlands höchste Richter, dass Kreuze in öffentlichen Räumen entfernt werden müssen, wenn sich beispielsweise Schüler in Klassenzimmern oder Angeklagte im Gericht daran stoßen. Dazu kam es in den Düsseldorfer Gerichten angeblich so oft, dass die Präsidenten des ständigen Auf- und Abhängens der Symbole überdrüssig geworden waren.

Trotzdem geht CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe mit den Verantwortlichen scharf ins Gericht:. "Ein weiteres Zurückdrängen christlicher Symbole aus dem öffentlichen Raum lehne ich strikt ab", sagte er unserer Zeitung. "Ich hoffe sehr, dass das Amts- und Landgericht Düsseldorf den verständlichen Protest der Kirchen sowie vereinzelte Beschwerden von Angeklagten ernst nimmt und seine Entscheidung revidiert."

Der stellvertretende Ministerpräsident von NRW, Andreas Pinkwart (FDP) zeigte sich weniger ablehnend. Er stehe zwar persönlich hinter der christlichen Tradition. "Auf der anderen Seite habe ich Verständnis für die Entscheidung des Landgerichts, das seine Würde vom Staat ableitet", so der NRW-Forschungsminister. Wer sich vor Gericht auf Gott beziehen wolle, könne sich auf die Präambel des Grundgesetzes beziehen. Dafür bedürfe es keines Symbols.

SPD-Landeschefin Hannelore Kraft, wollte sich gestern nicht äußern. Für die NRW-SPD sprach Fritz Behrens, ehemaliger Innen- und Landes-Justizminister: "Das ist eine Entscheidung der Gerichte, die man zu akzeptieren hat." Er selbst sei engagierter Christ. Dennoch akzeptiere er kreuzfreie Gerichtssäle als Ergebnis einer fortschreitenden Säkularisierung und eines stärker multikulturellen Charakters der Gesellschaft.

Die aktuelle NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU), stellte die Entscheidung der Düsseldorfer Gerichtspräsidenten indes in Frage: "Ich würde mich freuen, wenn die Verantwortlichen beim Land- und Amtsgericht Düsseldorf ihre Entscheidung noch einmal überdenken würden." Sie schlägt vor, Kreuze nur im Einzelfall abzuhängen. "Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts", so die Justizministerin.

Dominik Schwaderlapp, Generalvikar am Erzbistum Köln, verurteilte das Vorgehen in Düsseldorf: Die unantastbare Würde des Menschen sei "kein Zugeständnis des Staates, sondern Geschenk Gottes, das unsere Rechtsordnung schützt". Wer Kreuze aus Gerichtssälen entferne, trenne demonstrativ unsere Rechtsordnung von ihren Wurzeln. "Dadurch kann die Rechtsordnung gefährdet werden. Dazu dürfen wir Christen nicht schweigen", so Schwaderlapp.

Anne-José Paulsen, Präsidentin des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, wollte sich gestern persönlich nicht äußern. Über ihre Pressestelle kündigte sie ein "Gespräch mit Kirchenvertretern zum Austausch von Standpunkten" an. Die Kruzifix-Frage sei "in erster Linie eine Entscheidung der Behörden vor Ort".

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