Keine Mehrheit in Bundestagsfraktion: Demonstrationsrecht: SPD-Fraktion und Grüne lehnen Schily-Plan ab
zuletzt aktualisiert: 24.06.2004 - 06:04Berlin (rpo). Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) ist mit seinen Plänen, das Demonstrationsrecht einzuschränken sowohl bei den Grünen als auch in der SPD-Fraktion auf erheblichen Widerstand gestoßen. Selbst SPD-Politiker bezweifeln, dass es für Schilys Pläne eine Mehrheit im Bundestag gibt.
Die Vorschläge seien verfassungsrechtlich bedenklich, weil die Versammlungsfreiheit ausgehöhlt werde, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, der "Berliner Zeitung" (Donnerstagausgabe). Er fügte hinzu: "Ich mache das nicht mit, und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es dafür Mehrheit im Bundestag gibt." Wiefelspütz betonte, auch er möge Rechtsextremisten nicht. Aber es gebe in dieser Gesellschaft nun mal Rechtsextremisten, "und wenn die sich an Recht und Gesetz halten, dürfen sie auch demonstrieren".
Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy zeigte sich von dem Vorstoß Schilys überrascht. Er verwies darauf, dass die SPD-Fraktion schon in der vergangenen Legislaturperiode ein Demonstrationsverbot vor Mahnmalen abgelehnt habe. Auch der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, bewertete die Pläne Schilys skeptisch: "Ich sehe keine Notwendigkeit, das Versammlungsrecht zu ändern."
Schaden, wenn Rechtsextreme am Holocaust-Mahnmal aufmarschieren
Nur die Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), äußerte Sympathie für Schilys Vorstoß. Dem deutschen Ansehen werde großer Schaden zugefügt, wenn Rechte am Holocaust-Mahnmal aufmarschierten, sagte sie. Die SPD-Politikerin räumte aber ein, dass die Mehrheit ihrer Fraktion das Versammlungsrecht nicht antasten wolle.
Auch die Grünen kündigten Widerstand gegen den Innenminister an. "Die Grünen werden mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln gegen eine Einschränkung des Versammlungsrecht kämpfen", sagte deren innenpolitische Sprecherin, Silke Stokar. Bei dem Demonstrationsrecht handele es sich "um ein Grundrecht und nicht um Polizeirecht".
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