Parteifinanzierung Der Staat muss nicht die Staatszerstörer bezahlen

Meinung · Wer sieht, wie die NPD Stimmung gegen die Grundsätze der freiheitlichen Demokratie macht, der mag nicht glauben, dass der Staat sie dafür auch noch bezahlt. Zu Recht drängt der Bundesrat darauf, Verfassungsfeinden die Staatsgelder zu entziehen. Aber im Detail stecken viele Tücken.

 NPD-Flaggen bei Protesten gegen Flüchtlinge in Berlin-Hellersdorf-Marzahn. (Archivbild)

NPD-Flaggen bei Protesten gegen Flüchtlinge in Berlin-Hellersdorf-Marzahn. (Archivbild)

Foto: afp

In der von Parteien getragenen Demokratie ist die Freiheit dieser Parteien von staatlicher Bevormundung, Bevorzugung oder Benachteiligung ein hohes Gut. Das gilt erst Recht für das "schärfste Schwert", wie das Bundesverfassungsgericht ein Parteienverbot bezeichnete. Nach jahrelanger Prüfung war sich das Verfassungsgericht sicher, es bei der NPD mit einer verfassungsfeindlichen Partei zu tun zu haben. Das vom Bundesrat beantragte Verbot sprachen die Karlsruher Richter aber nicht aus. Die Nationaldemokraten hätten derzeit einfach nicht das Potenzial, ihre Ziele durchsetzen zu können.

Über die Motive des höchsten deutschen Gerichtes lässt sich nur spekulieren. Auf Hunderten von Seiten belegten die Verfassungsrichter, wie sie zu der Entscheidung gekommen sind. Was nicht drin steht: Sie wollten möglicherweise auch ihre Autorität nicht einbüßen.

Denn bei einem Verbot wäre die NPD zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof marschiert. Und der hätte angesichts der Entscheidungen in anderen Ländern das Karlsruher Urteil höchstwahrscheinlich wieder einkassiert, und zwar mit der Begründung, dass die NPD derzeit nicht das Potenzial habe, ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchzusetzen. Dann beschritt Karlsruhe den absehbaren Weg schon lieber selbst und blieb Herr im eigenen Land.

Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle gab jedoch bei der Begründung einen kleinen Hinweis, welches Instrument noch in Frage komme: Der verfassunggebende Gesetzgeber könne sich ja auch noch mal die staatliche Parteienfinanzierung anschauen. Ganz offensichtlich hält das Verfassungsgericht dies für eine legitime Möglichkeit, einer verfassungsfeindlichen Partei den Spielraum einzuschränken, indem die Finanzierung ihrer Aktivitäten auf private Zuwendungen beschränkt wird.

Es ist gut, dass die Bundesländer hier nun aufs Tempo drücken. Sie wollen vor dem Bundesverfassungsgericht die staatliche Finanzierung der rechtsextremen Partei unterbinden. Niedersachsen hat sogar schon einen konkreten Gesetzentwurf fertig. Aber ob der funktioniert, ist doch fraglich. Denn danach muss der jeweils amtierende Bundestagspräsident festlegen, ob eine Partei keine staatlichen Zuschüsse mehr bekommt, weil sie "Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland" verfolgt. Sollte also der CDU-Politiker Norbert Lammert im konkreten Fall in eine jahrelange Prüfung eintreten und sozusagen die Rolle des Verfassungsgerichtes im Parteiverbotsverfahren übernehmen? Das wäre sowohl politisch wie rechtlich höchst angreifbar.

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass die betroffene Partei beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Entzug der Mittel klagen könnte. Warum dieses Gericht? Warum denn nicht gleich das Bundesverfassungsgericht? Einer Partei einen Teil der finanziellen Grundlagen zu entziehen, ist eben nicht irgendein Verwaltungsakt, den man nach den Regeln der Verwaltungsverfahren beurteilen könnte. Hier befinden wir uns auf höchst sensiblem Terrain. Und deshalb wäre Karlsruhe die richtige Adresse.

Das aber, bitte, nicht nur für den Klageweg. Sondern direkt für die Entscheidung der Parteienfinanzierung selbst. Schließlich handelt es sich im Einzelfall von den konkreten Auswirkungen her um ein "Verbot light". Deshalb ist es nur logisch, dafür auch die strengen Grundsätze der Verfassung mit den klaren Zuständigkeiten anzuwenden: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat können ein Verbot der Partei wie ein Verbot der Parteienfinanzierung beantragen, aber einzig das Bundesverfassungsgericht kann darüber entscheiden. Sonst kommt das Ansehen staatlicher Neutralität gegenüber den Parteien unter die Räder. Das wird dann leider etwas kompliziert und etwas langwierig. Aber um so legitimer.

(may-)
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