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Der Bundestag hat über die Gesetze zur Energiewende abgestimmt. Dabei wurde auch der Ausstieg aus der Atomenergie bis zum Jahr 2022 festgeschrieben. Wir dokumentieren die wichtigsten Etappen der Entwicklung hin zu dieser Entscheidung.
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Juni 2000: Die damalige rot-grüne Bundesregierung handelt mit den Energiekonzernen den sogenannten Atomkonsens aus. Dieser sieht vor, dass alle Kernkraftwerke bis etwa 2021 abgeschaltet werden. Es hagelt heftige Kritik von der Opposition. Die CDU-Vorsitzende Angela Merkel kündigt an, den Atomkonsens im Falle eines Machtwechsels kippen zu wollen. 2002 wird die Verabredung rechtlich verankert.
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Dezember 2007: Die CDU beschließt auf ihrem Parteitag in Hannover ein neues Grundsatzprogramm. "Auf absehbare Zeit kann auf den Beitrag der Kernenergie zur Stromerzeugung in Deutschland nicht verzichtet werden", heißt es darin. Daher werde eine Laufzeitverlängerung für die deutschen Kernkraftwerke angestrebt. Vorrangig sei aber, das "größtmögliche Sicherheitsniveau jeder Anlage" zu gewährleisten.
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November 2010: Die schwarz-gelbe Regierung setzt eine Verlängerung der Laufzeiten durch. Das neue Energiekonzept sieht vor, dass die Laufzeit der 17 Atomkraftwerke im Schnitt um zwölf Jahre verlängert wird. Einige sollen somit noch Jahrzehnte laufen. Die Betreiber behalten das Recht, Produktionszeiten von alten auf neue Kraftwerke zu übertragen. Zu erwarten ist deshalb jetzt, dass der letzte Reaktor um das Jahr 2040 vom Netz geht. Kanzlerin Merkel sprach sich zuvor für eine Verlängerung von 10 bis 15 Jahren aus, Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) favorisierte eine geringere Laufzeitverlängerung. Die Opposition spricht von einem "Deal mit der Atomlobby" und sagt einen "neuen gesellschaftlichen Großkonflikt" voraus.
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14. März 2011: Die Bundesregierung vollzieht nach dem Reaktorunglück im japanischen Fukushima eine Kehrtwende in der Atompolitik. Angela Merkel verkündet die dreimonatige Aussetzung der Laufzeitverlängerung, um die 17 deutschen Kraftwerke einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen - nicht einmal ein halbes Jahr, nachdem die CDU die Reaktoren für sicher befunden hatte.
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16. Mai 2011: Der Vorsitzende der Reaktorsicherheitskommission, Rudolf Wieland, stellt die Ergebnisse des Sicherheitschecks vor. Bei der Überprüfung hat die Kommission Mängel festgestellt. So sei keines der Atomkraftwerke gegen einen Absturz großer Verkehrsflugzeuge ausreichend gesichert, sagt Umweltminister Röttgen. Sieben ältere Kraftwerke seien auch gegen den Absturz kleiner Flugzeuge nicht oder wenig geschützt. Allerdings hält er die Sicherheitsprobleme für nicht so schlimm, dass ein Sofortausstieg aus der Atomkraft nötig wäre. Die endgültige Stilllegung der ältesten Meiler wird aber immer wahrscheinlicher.
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29. Mai 2011: Die Regierungskoalition aus FDP und Union einigt sich auf die Abschaltung aller deutschen Kernkraftwerke bis 2022. Die sieben ältesten Atommeiler und der Reaktor Krümmel sollen abgeschaltet bleiben. Sechs weitere Reaktoren sollen bis 2021 vom Netz, die modernsten drei Kraftwerke bis spätestens 2022. Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses sehen zudem vor, einen der stillgelegten Altmeiler bis 2013 als sogenannte Kaltreserve für eventuelle Engpässe bereitzuhalten, was von Opposition und Umweltverbänden heftig kritisiert wird.
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30. Mai 2011: Die Ethikkommission "Sichere Energieversorgung" legt offiziell ihren Bericht vor, der der Bundesregierung als Grundlage für die geplante Energiewende dienen soll. Das von der Bundesregierung eingesetzte Gremium hält einen Ausstieg aus der Atomenergie innerhalb eines Jahrzehnts für möglich.
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3. Juni 2011: Die Bundesländer widersetzen sich den Koalitionsbeschlüssen und fordern einen stufenweisen Ausstieg aus der Kernenergie bis 2022. Für jeden Standort solle es ein verbindliches Enddatum geben. Der Ausstieg solle zudem unumkehrbar sein. Eine "Kaltreserve", bei der einer der acht abgeschalteten Altreaktoren für Stromengpässe vorgehalten wird, lehnen die Länder ab. Sie setzen hingegen auf den Ausbau der Energieversorgung mit Kohle und Gas. Merkel lenkt ein: Es werde keine Abschaltung der neun noch laufenden Reaktoren nur in den Jahren 2021 und 2022 geben.
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6. Juni 2011: Das Bundeskabinett beschließt die Gesetze für den Atomausstieg bis 2022. Damit können die Beratungen in Bundestag und Bundesrat beginnen. Bis zum 8. Juli sollen diese abgeschlossen sein. Kernstück des umfangreichen Gesetzespakets ist die Novelle des Atomgesetzes, das die schrittweise Abschaltung der Reaktoren regelt. Darüber hinaus beschließt das Kabinett weitere Entwürfe, unter anderem zum Ausbau der erneuerbaren Energien und des Stromnetzes.
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9. Juni 2011: Die Abgeordneten beraten im Bundestag über das Gesetzespaket. Merkel verteidigt die geplante Energiewende. Sie habe zur Kenntnis nehmen müssen, "dass selbst in einem Hochtechnologieland wie Japan die Risiken der Kernenergie nicht sicher beherrscht werden können", sagt die Kanzlerin in einer Regierungserklärung. Sie verteidigt auch die Entscheidung, eines der älteren Kraftwerke in den beiden nächsten Wintern in Reserve zu halten. "Auch hier ziehen wir eine Lehre aus Wahrscheinlichkeitsannahmen nach Fukushima", sagt sie. Es gebe ein gewisses Restrisiko für einen Blackout.
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17. Juni 2011: Der Bundesrat befasst sich erstmals mit der Energiewende. Grundsätzlich unterstützen die Länder das Vorhaben, bis 2022 aus der Atomkraft auszusteigen, melden aber Korrekturbedarf bei den übrigen Gesetzen an. So sollen die erneuerbaren Energien schneller ausgebaut und die Förderung für die Sanierung alter Gebäude stark ausgeweitet werden. Umstritten bleibt auch die sogenannte Kaltreserve.
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30.Juni 2011: Der Bundestag verabschiedet die Energiegesetze mit den Stimmen aus Regierung und Opposition. Lediglich die Linke stimmt nicht zu.