Berlin Bundestag erfährt von Waffendeals erst im Nachhinein

Berlin · Das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit Rüstungsexporten die Kontrollrechte des Parlamentes gestärkt, zugleich der Bundesregierung aber einen weiten Raum für Geheimhaltungen eingeräumt.

Die deutsche Rüstungsindustrie
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Foto: dpa, Clemens Niesner

So darf die Regierung künftig Auskünfte auf konkrete Rüstungsexportgenehmigungen nicht mehr mit dem Hinweis auf den geheimen Charakter der Sitzungen des Bundessicherheitsrates verweigern, sondern muss Abgeordneten die Entscheidungen mitteilen. Solange es sich aber nur um Voranfragen oder interne Überlegungen handelt, hat das Parlament keine Möglichkeit, an dem Entscheidungsfindungsprozess teilzunehmen.

Die klagenden Grünen-Abgeordneten zeigten sich enttäuscht, hatten sie doch auf eine deutlich frühere Information gesetzt. Die Rüstungsindustrie würdigte den mit dem Urteil erreichten Schutz von Unternehmer- und Besteller-Interessen. Bei der Entscheidung ging es um einen angeblich geplanten Export von rund 200 Kampfpanzern nach Saudi-Arabien im Jahr 2011.

(may-)
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