Gesetz fällt bei Gutachtern durch Minister Maas sieht keinen Änderungsbedarf bei Vorratsdaten

Berlin · Am Freitag soll der Bundestag über das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beraten. Kurz vorher wird bekannt, dass ein Rechtsgutachten erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel daran anmeldet. Der Justizminister aber sieht keinen Änderungsbedarf.

Deutscher Bundestag: Kein Änderungsbedarf bei Vorratsdatenspeicherung
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Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, kommen die Experten vom Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments in den Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf die verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben in mehreren Punkten nicht erfülle. Dabei gehe es unter anderem um die Information der Betroffenen und um den Schutz von Anwälten und anderen Berufsgeheimnisträgern.

Ein Sprecher von Justizminister Heiko Maas (SPD) bezeichnete auf Anfrage unserer Redaktion die Vorwürfe für haltlos. "Wir sind davon überzeugt, dass das Gesetz vor dem EuGH und dem Bundesverfassungsgericht standhält und sehen keinen Nachbesserungsbedarf."

Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern. Dazu gehören die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie die IP-Adressen von Computern. Für die Standortdaten, die bei Handy-Gesprächen anfallen, ist eine verkürzte Speicherfrist von vier Wochen vorgesehen. Die Vorlage soll laut "SZ" ab Freitag im Bundestag beraten werden.

Im Jahr 2007 hatte die damalige große Koalition bereits ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Dieses wurde 2010 vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig verworfen. Im April 2014 kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) dann auch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat laut "SZ" jetzt in seinen beiden Gutachten geprüft, ob der Gesetzentwurf von Maas die Vorgaben des EuGH und des Bundesverfassungsgerichts aus diesen Entscheidungen erfüllt.

Die Bundestagsjuristen beklagen dem Bericht zufolge, dass in dem Gesetzentwurf von Maas die Regelungen zur Datenverwendung, -löschung oder -weitergabe die Vorgaben des Verfassungsgerichts nicht erfüllten, weil sie zu unklar formuliert seien. Das Verfassungsgericht hatte in seinem Urteil mehrmals explizit "normenklare" Vorschriften verlangt. Der Wissenschaftliche Dienst komme deshalb zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf in diesen Punkten "korrigiert" werden müsse.

Die Juristen monieren laut "SZ" außerdem, dass die Vorgabe Karlsruhes, dass Betroffene grundsätzlich vor der Datenerhebung von dieser unterrichtet werden müssten, "nicht richtig" umgesetzt werde. In dem Gutachten zu der Vereinbarkeit des Gesetzes mit der EuGH-Entscheidung wird dem Bericht zufolge auch der mangelnde Schutz der Berufsgeheimnisträger beklagt. Der Entwurf von Maas sieht vor, dass die Verbindungsdaten von Berufsgeheimnisträgern gespeichert, aber nicht verwendet werden dürfen. In dem Gutachten heißt es laut "SZ", damit trage der Gesetzentwurf den Vorgaben des EuGH "nicht Rechnung".

Die Opposition und Datenschützer lehnen die geplante Neuregelung ab. Auch in den Reihen der SPD regte sich Widerstand.

(AFP)
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