Dauer-Streit um Vorratsdatenspeicherung Deutschland lässt EU-Frist verstreichen

Dass die Bundesregierung die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht einhalten wird, war klar. Nun droht Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH und eine saftige Strafe. Union und FDP streiten derweil weiter über die Speicherung der Daten.

Vorratsdatenspeicherung: Fragen und Antworten
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Fragen und Antworten zur Vorratsdatenspeicherung

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Foto: dapd, Thomas Kienzle

Im Streit zwischen Brüssel und Berlin um die Vorratsdatenspeicherung ist die von der EU gesetzte Frist für ein Einlenken in der Nacht zum Freitag abgelaufen. Die EU-Kommission hatte der Bundesregierung bis Mitternacht Zeit gegeben, eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Wegen eines Streits in der schwarz-gelben Koalition wurde die Regelung bislang aber nicht übernommen. Nun droht eine Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und in letzter Konsequenz ein Bußgeld in Millionenhöhe.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warf der EU vor, mit zweierlei Maß zu messen. "Die EU-Kommission sollte zunächst vor der eigenen Türe kehren, schließlich hat sie bei dem Thema selbst so einige Fristen versäumt", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag). Zudem äußerte er generelle Bedenken.

"Ich bezweifle sehr, ob die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit dem europäischen Grundrecht auf Datenschutz vereinbar ist", sagte Schaar. Irland habe den Europäischen Gerichtshof sogar um Überprüfung dieser Frage gebeten.
"Wenn die Grundrechtskonformität bereits auf europäischer Ebene strittig ist, dann halte ich die nationalen Bedenken zur Umsetzung der Brüsseler Vorgabe für legitim", so der Datenschutzbeauftragte weiter.

In Berlin liegen zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht vor. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte deutsche Regelung im März 2010 verworfen. Seitdem streiten Union und FDP über eine Neuregelung, für die formal Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zuständig ist.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl (CSU), warf Leutheusser-Schnarrenberger Blockadehaltung vor, die "ein gewaltiges Risiko für unsere öffentliche Sicherheit" darstelle. Die FDP-Ministerin sei mit ihrer Meinung, das anlasslose Speichern von Verbindungsdaten sei rechtswidrig, "völlig isoliert", sagte er der "Passauer Neuen Presse" (Freitag).

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sollte nach Ansicht Uhls "ein Machtwort sprechen und die Justizministerin zur Ordnung rufen". "Deutschland stehen Strafzahlungen von 30 Millionen Euro ins Haus. 80 000 Euro dürften für jeden weiteren Tag fällig werden, an dem die Richtlinie nicht umgesetzt ist. Dieser Millionenschaden für Deutschlands Steuerzahler muss durch eine Entscheidung der Bundeskanzlerin abgewendet werden", so der CSU-Innenexperte.

EU-Kommissarin Cecilia Malmström hatte das Ultimatum am Donnerstag noch einmal unterstrichen: "Wenn sie nicht einlenken - und Deutschland hatte viele Jahre Zeit - wird es ein Vertragsverletzungsverfahren geben", sagte sie in Luxemburg.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sieht dennoch noch ausreichend Zeit für die Bundesregierung, um einen Kompromiss zu finden. "Manchmal braucht man ein bisschen länger", sagte er beim Innenministertreffen in Luxemburg. "Wir sind auf gutem Weg." Er bekräftigte, die EU-Richtlinie, die eine anlasslose sechsmonatige Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Kriminalitätsbekämpfung vorsieht, müsse umgesetzt werden.

Leutheusser-Schnarrenberger will Internet- und Telefonverbindungsdaten aber nur bei konkreten Anlässen speichern lassen - IP-Adressen von Computern sollen pauschal sieben Tage lang gesichert werden. Die EU-Kommission hat aber bereits klar gemacht, dass ihr das sogennate "Quick-Freeze-Verfahren" nicht ausreicht.

(dpa)
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