Demos vor G8-Gipfel in Heiligendamm Deutschland muss 3000 Euro zahlen

Stuttgart · Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) rügt Deutschland für den Umgang mit Demonstranten vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm im Jahr 2007. Die Bundesregierung muss zwei jungen Deutschen je 3000 Euro zahlen, weil sie ungerechtfertigt fünfeinhalb Tage in Gewahrsam genommen wurden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) befand am Donnerstag, dass Deutschland gegenüber den beiden Demonstranten vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm im Jahr 2007 die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Parteien können innerhalb von drei Monaten dagegen Berufung einlegen.

Konkret wurde die Bundesregierung wegen der Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit, sowie der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verurteilt. Das Amtsgericht Rostock hatte den Gewahrsam der beiden angeordnet, um einer möglichen Straftat vorzubeugen.

Das Landesgericht wies damals eine Berufung der beiden Demonstranten ab. In dem Fall hätten die Maßnahmen der deutschen Gerichte aber gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen, hieß es im Urteil des EGMR.

Verdacht auf Hilfe bei Gefängnisausbruch

Die beiden Demonstranten wurden verdächtigt, Häftlingen beim gewaltsamen Ausbruch aus einem Gefängnis helfen zu wollen. Die Behörden stützten sich bei dieser Annahme auf Transparente, die im Transporter der beiden auf einem Parkplatz vor einem Gefängnis gefunden wurden. Darauf waren die Sprüche "freedom for all prisoners" (Freiheit für alle Gefangenen) und "free all now" (Alle freilassen) zu lesen.

Die Demonstranten hatten argumentiert, die Parolen hätten sich an die Polizei gerichtet. Sie hätten damit die Beamten auffordern wollen, die vielen Festnahmen von Demonstranten während der G8-Proteste zu beenden. Der EGMR betonte in seinem Urteil, dass die beiden Festgenommenen keinerlei Werkzeug mit sich geführt hätten, das einer gewaltsamen Befreiung von Häftlingen hätte dienen können.

Neben den 3000 Euro Entschädigung muss Deutschland den beiden Demonstranten jeweils mehr als 4000 Euro für die entstanden Kosten zahlen.

(APD)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort