Asylverfahren Deutschland weist vorerst keine Flüchtlinge nach Ungarn aus

Berlin · Entgegen der Dublin-Verordnung schickt die Bundesregierung derzeit keine Flüchtlinge nach Ungarn zurück – aufgrund rechtlich unsicherer Bedingungen in dem EU-Land.

 Grenzzaun an der ungarischen Grenze (Archiv).

Grenzzaun an der ungarischen Grenze (Archiv).

Foto: ap

Entgegen der Dublin-Verordnung schickt die Bundesregierung derzeit keine Flüchtlinge nach Ungarn zurück — aufgrund rechtlich unsicherer Bedingungen in dem EU-Land.

Zwar würden weiterhin entsprechende Ersuchen an Ungarn gestellt, teilte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke mit. Prüfungen hätten aber ergeben, dass Überstellungen nur noch sehr eingeschränkt möglich seien. Spätestens seit dem 11. April sei kein Geflüchteter mehr von Deutschland aus nach Ungarn zurückgeschickt worden. Die Antwort der Bundesregierung lag der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag vor. Zuerst hatte das ARD-Hauptstadtstudio darüber berichtet

Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass dasjenige EU-Land für das Asylverfahren eines Flüchtlings zuständig ist, in dem er zuerst EU-Gebiet betreten hat. Die EU-Kommission hatte im Mai in der Frage ein bestehendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn vorangetrieben. Die Kommission kritisiert, dass Flüchtlingen in dem Land der Zugang zu einem EU-rechtskonformen Asylverfahren erschwert werde. Unbefristete Ingewahrsamnahmen von Asylbewerbern glichen systematischen Inhaftierungen.

In den Monaten zuvor hatte Deutschland aus ähnlichen Gründen darauf verzichtet, Flüchtlinge nach Griechenland zu überstellen. Schrittweise sei die Dublin-Verordnung mit dem EU-Land nun wieder aufgenommen worden, schreibt die Bundesregierung. Im zweiten Quartal 2017 wurde allerdings noch kein Geflüchteter dorthin zurückgeführt.

(wer/dpa)
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