DIHK weist Vorschläge zurück DGB fordert Mindestlohn von 8,50 Euro

Dortmund/Passau (RPO). Die DGB-Spitze fordert einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Das geht aus einem Antrag der DGB-Spitze für den Bundeskongress des Gewerkschaftsbundes im Mai hervor. Bislang hatte der DGB 7,50 Euro als allgemeine Lohnuntergrenze verlangt.

Mindestlohn, Entsendegesetz: Was ist das?
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Foto: AP

Wie die Dortmunder "Ruhr Nachrichten" berichten, soll die neue Forderung von 8,50 Euro zunächst bis zum 1. Mai kommenden Jahres gelten, dem Beginn der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union. Danach solle der DGB-Vorstand laut Antrag eine weitere Anpassung entsprechend der Entwicklung in den führenden europäischen Industrieländern prüfen. Notwendig seien Mechanismen zur regelmäßigen Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns sowie eine Ausweitung des Entsendegesetzes auf alle Branchen. Die Vergabe öffentlicher Aufträge solle an die Erfüllung tariflicher und sozialer Mindeststandards gebunden werden.

In einem Grundsatzantrag zum 19. DGB-Bundeskongress fordere der Gewerkschaftsbund, wie in anderen Ländern sollten die Verursacher der Krise an den Kosten ihrer Bewältigung beteiligt werden, schrieb das Blatt. Die DGB-Spitze verlange darüber hinaus strengere Auflagen für die Leiharbeit, eine Bürgerversicherung bei der Pflege und im Gesundheitswesen sowie die Abschaffung der Schuldenbremse. Abgelehnt würden die Rente mit 67 und die entsprechende Anhebung der Pensionsaltersgrenze.

DIHK-Geschäftsführer Martin Wansleben widersprach. "Das ist der falsche Weg. Die Einführung eines Mindestlohns würde weitere Jobs vernichten. Viele Firmen können das nicht leisten", sagte Wansleben der "Passauer Neuen Presse".

FDP-Generalsekretär Christian Lindner wandte sich gegen einen unflexiblen und von Politikern festgelegten Mindestlohn. E s sei jedoch gut, wenn sich einzelne Branchen einstimmig auf Mindestlöhne verständigen sollten, sagte Lindner dem Nachrichtenmagazin "Focus" laut Vorabbericht.

(DDP/felt)
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