Bundestags-Beschluss: Die alte Pendlerpauschale kommt zurück
zuletzt aktualisiert: 20.03.2009 - 07:27Berlin (RPO). Rückwirkend zum 1. Januar 2007 hat der Bundestag am Donnerstag die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale beschlossen. Die Gesetzesvorlage wurde mit den Stimmen der großen Koalition, der FDP sowie der Linken angenommen.
Nur die Grünen stimmten aus grundsätzlichen Erwägungen dagegen. Mit der Neuregelung können Steuerzahler wieder den kompletten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz geltend machen.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Die Länderkammer wird sich voraussichtlich am 3. April mit dem Gesetz befassen, eine Zustimmung gilt als sicher.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende vergangenen Jahres die von der großen Koalition beschlossene Kürzung der Pendlerpauschale auf dem Arbeitsweg ab dem 21. Kilometer für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung verpflichtet.
Nach dem jetzt beschlossenen Gesetz ist zusätzlich zur Altregelung vorgesehen, dass auch Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel geltend gemacht werden können, wenn sie die Pauschale übersteigen. Die steuerliche Entlastung der Bürger wird mit jährlich 2,53 Milliarden Euro angegeben.
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