Debatte in Politik und Gesellschaft Die Beschneidung wird zur Gewissensfrage

Berlin · Das Kölner Landgericht hat die religiöse Beschneidung von Jungen für rechtswidrig erklärt. Im Herbst will der Bundestag ein Gesetz verabschieden. Die Zeit drängt – jahrelange Ungewissheit wäre fatal.

Beschneidung bei Männern - das sind die Fakten
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Das Kölner Landgericht hat die religiöse Beschneidung von Jungen für rechtswidrig erklärt. Im Herbst will der Bundestag ein Gesetz verabschieden. Die Zeit drängt — jahrelange Ungewissheit wäre fatal.

Ein jahrtausendealtes religiöses Ritual stürzt Politiker aus fast allen Bundestagsfraktionen in einen Gewissenskonflikt. Noch vor wenigen Wochen bewegte die Frage, ob bei der von gläubigen Juden und Muslimen praktizierten Beschneidung von Jungen das Kindeswohl gefährdet sei, allenfalls juristische und medizinische Fachkreise. Seit dem Urteil des Kölner Landgerichts aber wird allerorten diskutiert. Und nachdem der Bundestag rasch eine Resolution verabschiedet hat, wonach er die Beschneidung auch künftig grundsätzlich erlauben will, melden sich jetzt viele kritische Stimmen. Die Beschneidungsfrage ist offenbar zum Gewissenskonflikt geworden.

Überhaupt aufgekommen ist sie, weil das Kölner Gericht im Mai Beschneidungen von Jungen aus religiösen Gründen für rechtswidrig und strafbar erklärt hatte. In dem konkreten Fall war ein Vierjähriger nach der Operation durch einen erfahrenen Mediziner mit Blutungen in einem Krankenhaus behandelt worden. Die Richter urteilten, dass die Beschneidung den Körper des Kindes "dauerhaft und irreparabel" verändert. Diese Art von "Körperverletzung" sei auch durch die Einwilligung der Eltern nicht zu rechtfertigen.

"Missachtung der körperlichern Unversehrtheit"

Auch der Bochumer Strafrechtsprofessor Rolf Dietrich Herzberg ist dieser Ansicht. Für ihn ist das Ritual eine "Missachtung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit". Doch die Frage der Beschneidung berührt noch andere Grundrechte. Dazu zählen auch das Recht auf freie Religionsausübung und das Recht der Eltern, über die religiöse Erziehung ihrer Kinder selbst zu entscheiden.

Den Juristen im Haus von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) obliegt nun in einem Gesetzestext alle Grundrechte zu berücksichtigen und Rechtssicherheit herzustellen. Schon im Herbst soll ein Gesetz vorliegen. Doch die Ministerin dämpfte bereits die Erwartungen. "Die Sache ist komplizierter, als ein einfaches Sätzchen irgendwo einzufügen, wie sich das einige vorstellen", sagte sie.

Für die mehr als vier Millionen Muslime und etwa 200.000 Juden im Land wäre eine monate- oder jahrelange Ungewissheit jedoch fatal. Viele von ihnen sind schon jetzt tief verunsichert. Für den Präsidenten des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, ist unvorstellbar, dass ausgerechnet Deutschland mit seiner Geschichte jüdisches Leben hierzulande erschweren könnte. Strafverfahren infolge von Beschneidungen sind bisher aus keinem anderen Land bekannt, eindeutige gesetzliche Regelungen gibt es aber auch fast nirgendwo. Das Ritual wird meist gesellschaftlich gebilligt, aber rechtlich in einer Grauzone belassen.

Die Kanzlerin schaltet sich ein

Die Debatte kochte in den vergangenen Tagen bereits derart hoch, dass Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sich einschaltete. Deutschland mache sich mit dem Richterspruch aus Köln zur "Komikernation", soll sie gesagt haben. Die Resolution des Bundestages ist zunächst vor allem als symbolischer Akt zu verstehen, die Wogen zu glätten, die bis ins Ausland reichen, von wo aus man nun gespannt den Ausgang erwartet. Bei anhaltender Rechtsunsicherheit drohten Beschneidungen im Hinterzimmer oder ein "Beschneidungs-Tourismus", hieß es aus dem Bundestag.

Aus der SPD-Fraktion, die zunächst auch auf eine rasche rechtliche Klärung im Sinne der in Deutschland lebenden Juden und Muslime gedrängt hatte, meldete sich die Kinderbeauftragte Marlene Rupprecht zu Wort. Viele SPD-Abgeordnete hätten sich von der Resolution überfahren gefühlt. Rupprecht bezeichnet Beschneidungen als "eine Form der Verstümmelung. Auch bei Jungen."

"Beschneidung ist eine Form der Verstümmelung"

Die Grüne Katja Dörner erklärte, es sei Sache des Bundesverfassungsgerichts, Grundrechte abzuwägen, nicht die des Bundestages. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Jürgen Trittin, ist skeptisch, ob religiöse Beschneidungen überhaupt gesetzlich geregelt werden können. Es sei zu prüfen, ob "auf der Basis des Grundgesetzes die Freiheit der Religionsausübung der Eltern auch die dauerhafte körperliche Veränderung der noch unmündigen Kinder abdeckt". Mit Blick auf die Entscheidung seiner Fraktion, eine Resolution für die Beschneidung im Bundestag nicht mitzutragen, sagte Trittin: "Die entscheidende Frage ist doch nicht nur, wie, sondern auch ob die Straffreiheit der Beschneidung von Minderjährigen überhaupt einfach gesetzlich verankert werden kann." Zugleich betonte er: Die Strafbarkeit entfalle, sobald die Jungen 14 Jahre alt seien. Daher müsse "die Religionsmündigkeit der Kinder bei der Abwägung in jedem Fall eine wichtige Rolle spielen".

Die Grünen hatten sich ohnehin für eine intensive Debatte ausgesprochen. Und auch in der FDP herrscht offenbar keine Einigkeit in der Frage, wie ein künftiges Gesetz die Frage der Beschneidung regeln könnte. Der integrationspolitische Sprecher der Liberalen, Serkan Tören, schrieb an die Justizministerin: "Um den neuen Unklarheiten entgegenzutreten, setze ich mich für eine gesetzliche Klarstellung der Legalität von Beschneidungen ein." Ihm sei klar, "dass das Bundesverfassungsgericht früher oder später über die Beschneidung von Knaben aus religiösen Gründen entscheiden wird, vielleicht sogar entscheiden muss". Eine rasche Lösung wäre in diesem Fall Experten zufolge eher unwahrscheinlich.

Unterdessen haben sich Mediziner und Juristen in die Debatte eingeschaltet. Matthias Franz, Professor an der Universität Düsseldorf, warnt vor den Folgen der Operationen: "Die Entfernung der Vorhaut im Säuglings- oder Kindesalter stellt ein Trauma dar und kann zu andauernden körperlichen, sexuellen oder psychischen Komplikationen führen." Auch die Politik steht vor der schwierigen Frage, was schwerer wiegt: Das Recht der Eltern, zu wissen, was für ihr Kind gut ist, oder das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

(RP/jh-/felt)
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