Eine Studie zu Hartz IV sorgt für Wirbel. Zwei Wissenschaftler der TU Chemnitz haben errechnet, wie viel Geld Hartz-IV-Empfängern zustünde, wenn sich die Höhe des Satzes strikt an den Gesetzen orientierte. Dabei gibt es zwei Berechnungsarten: Einmal eine sehr strenge Auslegung der Gesetze (Minimumsatz) und einmal eine eher großzügige (Maximumsatz). Zum Vergleich ist auch der derzeitige Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger angegeben.
Gesamt
Minimumfall: 132 Euro
Maximumfall: 278 Euro
Regelsatz: 331 Euro
Wohnkosten sind hier jeweils nicht berücksichtigt, da diese vom Staat gesondert übernommen werden.