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Gericht verhandelt ueber Beobachtung
  Foto: ddp, ddp
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Beobachtung durch den Verfassungsschutz: Die Linke kämpft um ihren Ruf

VON DANA SCHÜLBE - zuletzt aktualisiert: 21.07.2010 - 14:04

Leipzig (RPO). Auf Kriegsfuß steht die Linke mit dem Verfassungsschutz schon seit Langem. Derzeit befasst sich auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz. In dem Prozess geht es aber nicht nur um einen Abgeordneten, sondern wieder einmal um den Ruf der Linken.

Das Leipziger Gericht verhandelt darüber, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz Informationen über Bundestags- und Landtagsabgeordnete der Linken sammeln darf. Beim Thüringer Landtagsabgeordneten Bodo Ramelow hatte er das zehn Jahre lang getan. Es wurden ohne Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel Informationen aus Zeitungen und anderen öffentlich zugänglichen Materialen zusammengetragen.

Und es bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Beobachtung. Während der Verhandlung sagte der Vorsitzende des 6. Senats, Werner Neumann, es sei unverhältnismäßig, einen Einzelnen, auch wenn er die Partei in herausgehobener Stellung repräsentiere, für das Tun der Gesamtpartei verantwortlich zu machen. "Das kann man nicht", sagte der Richter. Das Gericht will voraussichtlich noch am Mittwoch sein Urteil verkünden.

Zweifel an Rechtmäßigkeit

Auch ließ das Gericht Zweifel durchblicken, ob eine Beobachtung der Linken durch den Verfassungsschutz nach 20 Jahren noch rechtens sei. Es gebe bisher kaum Hinweise darauf, dass die extremistischen Gruppierungen innerhalb der Partei wie "Kommunistische Plattform" oder das "Marxistische Forum" in dieser Zeit maßgeblichen Einfluss auf Politik und Ausrichtung der Parteispitze gehabt hätten, erklärte der Senat.

Die Linke jedenfalls spricht von "Bespitzelung". Und Ramelow, der früher auch im Bundestag saß, erwartet, dass die Beobachtung seiner Partei eingestellt wird, wie er der "Mitteldeutschen Zeitung" im Vorfeld sagte.

Was wie der Kampf eines einzelnen Mannes gegen die Beobachtung durch den Staat wirkt, hat viel weitreicherende Auswirkungen. Denn die Linke muss sich immer wieder Vorwürfe um ihre Vergangenheit und die heutige Einstellung dazu erwehren.

Die Frage nach dem Unrechtsstaat DDR, die Nicht-Wahl des früheren Stasi-Unterlagenbeauftragten Joachim Gauck bei der Bundespräsidentenwahl, die immer wieder auftauchenden Fälle von Abgeordneten, die früher für die Stasi tätig waren. Für all das steht die Partei.

Verstaatlichung im Fokus

Und genau diese Fragen sind es,  mit deren Hilfe sich die Linke seit Jahren vor der Übernahme von Verantwortung drückt. Aber genau das ist es, was die Linke möchte. Im Osten ist sie - etwa in Brandenburg - Teil der Regierung. Im Westen und im Bund aber bleibt ihr dieser Weg versperrt. Das zeigten etwa die Sondierungsgespräche in NRW, wo SPD und Grüne strikt erklären mussten, dass man mit der Linken nicht regieren könne.

Und auch der Verfassungsschutz in NRW ist nicht untätig, was die Partei betrifft. In ihrem Jahresbericht 2009 stellte er fest, dass es Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen gebe. Es bestünden erhebliche Zweifel, ob die Ziele der Linken mit dem Grundgesetz zu vereinbaren seien. Als Grund wird etwa gesehen, dass die Partei Privateeigentum an Grund und Boden ablehne und für die Verstaatlichung der Schlüsselindustrien eintrete.

Besonders aber steht die Partei unter Beobachtung, weil es Gruppierungen innerhalb der Linken gibt, deren Mitglieder als linksextremistisch angesehen werden. Dazu zählen etwa die "Kommunistische Plattform" oder die "Sozialistischen Linken". Erste Gruppierung hat übrigens ein prominentes Mitglied - Sahra Wagenknecht, die der NRW-Verfassungsschutz sogar explizit benennt. Durch sie seien die extremistischen Bestrebungen im Landesverband weiter verstärkt worden.

Inwieweit Sahra Wagenknecht vom Verfassungsschutz beobachtet wird, ist nicht bekannt. Aber Linkspartei-Chefin Gesine Lötzsch geht die Beobachtung generell gegen den Strich. Wie sie die "Tagesschau" zitiert, sei es für sie unverständlich, dass 76 Parlamentarier ihrer Partei von Verfassungschützern beobachtet werden. Und Parteichef Klaus Ernst erklärte, die Beobachtung diene nur dazu, die Linke auszugrenzen und den Wähler abzuschrecken.

Angst vor Misstrauen

Genau das ist das Hauptproblem der Linken. Denn Stasi-Vergangenheit hin oder her. Bei diesem Thema schweigt sich die Partei beharrlich aus und hofft wohl auf den Faktor Zeit, der alle Erinnerungen an die Vergangenheit verblassen lässt. Doch die Beobachtungen des Verfassungsschutzes zielen auf die Gegenwart und die Zukunft.

Wie aber kann sich eine Partei dauerhaft im politischen System etablieren, wenn sie ständig unter Beobachtung steht? Die Angst, dass das Misstrauen der Wähler dadurch größer wird, ist nicht ganz unverständlich. Denn das "Schreckgespenst" Linke wird von den anderen Parteien immer wieder angeprangert - und noch hallt es nach.

Und so ist der heutige Prozess ein weiterer Schritt der Linken, sich aus der extremistischen Ecke herauszumanövrieren. Das Gericht in Münster jedenfalls vollzog diese Grenze schon mal: Zwar gebe es in der Linken verfassungsfeindliche Tendenzen. Dies lasse aber eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht zu. Dessen Abgeordnetenmandat stehe dem entgegen.

Eine Begründung, die Ramelow und den Linken gefallen haben dürfte. Denn genau das wollen sie sein: Eine etablierte politische Kraft, die genauso angesehen wird wie jede andere Partei auch.

Quelle: mit Agenturmaterial

 
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