Interview mit Ministerin Zypries: "Die Menschen sind im Internet zu sorglos"
VON MICHAEL BRÖCKER UND MARTIN KESSLER - zuletzt aktualisiert: 18.05.2009 - 23:55Berlin (RP). Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) spricht im Interview mit unserer Redaktion über Gefahren für Verbraucher im Internet, den Streit über die neuen Maßnahmen gegen Kinderpornos, die Vorzüge der deutschen Verfassung sowie die Befindlichkeiten der Ostdeutschen.
Die Koalition tut sich schwer mit dem Verbot von gewaltverherrlichenden Spielen im Internet. Geht hier die Freiheit des Internets vor möglichen Gefährdungen der Menschen?
Zypries Für Jugendliche gibt es in Deutschland einen ausgefeilten Schutz. Bei Erwachsenen sind die Grenzen weiter gezogen. Zwar sehe ich Spiele wie Counter Strike, Far Cry oder Half-Life persönlich sehr kritisch. Wir können erwachsenen Menschen aber nicht alles verbieten, was wir selbst für fragwürdig halten. Außerdem gilt auch für Erwachsene schon heute: Wo grausame oder unmenschliche Gewalt gegen Menschen dargestellt wird, sind gewaltverherrlichende Spiele bereits strafbar. Es ist allerdings im Internet schwierig, solche Verbote durchzusetzen.
Das Internet als rechtsfreier Raum?
Zypries Von einem rechtsfreien Raum kann keine Rede sein. Was offline verboten ist, ist auch online verboten. Dennoch gibt es im Internet Probleme, die wir außerhalb nicht haben. Wenn eine verbotene DVD über den Ladentisch geht, haben wir direkten Zugriff. Werden dieselben Daten von einem ausländischen Server online heruntergeladen, wird es für den Staat schwieriger, das Recht durchzusetzen. Fluch und Segen grenzenloser Kommunikation liegen dicht beieinander. So großartig ein kontinentsübergreifender Live-Chat sein kann, so gefährlich ist der internationale Austausch von Daten, wenn dabei Verbote umgangen werden. Hier müssen wir ran.
Was ist so schwierig?
Zypries Da die Probleme an den nationalen Grenzen nicht Halt machen, brauchen wir grenzüberschreitende Lösungen. Voraussetzung ist allerdings ein internationaler Konsens. Anders als etwa bei den Steueroasen, sehe ich diesen Konsens bei der Bekämpfung von strafbaren Inhalten im Internet leider noch nicht. Das müssen wir ändern.
Die Internet-Gemeinde sieht so etwas sehr kritisch. Sie wittert Zensur.
Zypries Es ist keine Zensur, wenn wir strafbare Inhalte im Internet verfolgen.
Ist es kein Eingriff in die Informationsfreiheit, wenn Sie den Providern vorschreiben, was sie an Inhalten weitergeben können und was nicht?
Zypries Sie meinen die geplante Umleitung auf eine Stopp-Meldung beim Aufruf kinderpornographischer Seiten. Grundrechtseingriffe sind mit einer solchen Maßnahme schon verbunden. Darum kann eine solche Umleitung auch nicht allein durch Vertrag, sondern nur auf Basis einer gesetzlichen Grundlage geregelt werden. Für ein solches Gesetz habe ich mich erfolgreich eingesetzt. Es ist ein weiterer Baustein im Kampf gegen Kinderpornographie.
Sie haben sich mit großen Internetanbietern wie Google angelegt, weil die Ihrer Meinung nach die Privatsphäre nicht ausreichend beachten.
Zypries Unabhängig von Google ist die langfristige Speicherung und Auswertung von Nutzerdaten bei Internetunternehmen weit verbreitet. Wenn mir beim Buchkauf im Internet mitgeteilt wird, wofür sich andere Käufer dieses Buches sonst noch interessieren, oder wenn ich „persönliche Empfehlungen“ auf Grundlage meiner früheren Einkäufe bekomme, dann entstehen im Hintergrund Persönlichkeitsprofile, die mir nicht geheuer sind. Vor allem, wenn solche Datensätze auch noch in die Hände Dritter gelangen.
Sind die Menschen im Internet zu sorglos?
Zypries Ja! Viele blenden einfach aus, welche Spuren sie im Internet hinterlassen. Hier besteht nach wie vor großer Aufklärungsbedarf. In einigen Punkten muss der Staat den Verbraucher schützen, deshalb habe ich mich für Verbesserungen im Datenschutz eingesetzt, die der Bundestag derzeit berät. Die Kanzlerin hat hier jüngst auch Verbesserungen angemahnt, ich hoffe doch sehr, dass sich die Unionsfraktion dem anschließt. Natürlich müssen wir uns auch auf diesem Gebiet international noch besser koordinieren, wie bei den verbotenen Inhalten.
Kaufen Sie selbst im Internet?
Zypries Ganz wenig. Hin und wieder Blumen über einen Blumendienst. Oder ich buche meine Flüge im Internet.
Unser Grundgesetz wird 60 Jahre alt. Der beste Verfassungstext der Welt?
Zypries Was den Text von 1949 und seine Bewährung in 60 Jahren Verfassungswirklichkeit betrifft, ist das Grundgesetz sicher Weltklasse. Ein Kompliment, das ich allerdings nicht automatisch auf jede Verfassungsänderung seit 1949 ausdehne.
Vor allem die großen Koalitionen haben die Verfassung gern korrigiert und nicht lesbarer gemacht.
Zypries Große Koalitionen müssen die Chance ihrer großen Mehrheit auch für notwendige Verfassungsänderungen nutzen. Gerade weil jede Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat braucht, kommt es aber manchmal zu Kompromissformeln, unter denen der Text leidet.
Vermissen Sie etwas im Grundgesetz?
Zypries Im Grundrechtsteil gibt es noch die eine oder andere Lücke, die wir schließen sollten. Ich denke beispielsweise an die Aufnahme von Kinderrechten. Generell tun wir aber besser daran, unsere Verfassung schlank zu halten.
Ihr Parteichef Franz Müntefering will einen neuen Verfassungstext, um auch die Befindlichkeiten der Ostdeutschen besser zu berücksichtigen?
Zypries Wir haben uns nach der Wiedervereinigung aus guten Gründen für die Übernahme des Grundgesetzes entschieden. Franz Müntefering wollte mit seinem Vorschlag eine Diskussion anstoßen, wo es noch Defizite im Prozess der Einheit gibt. Diese Diskussion können wir auch führen, ohne das Grundgesetz in Frage zu stellen.
Sie sprechen die Unlesbarkeit von Gesetzestexten an. Tun Sie als Justizministerin etwas dagegen?
Zypries Im Bundesjustizministerium haben wir jetzt Sprachwissenschaftler, die alle Bundesministerien bei der Formulierung von Rechtsvorschriften beraten. Sie sollen sich Gesetzesentwürfe genau ansehen und Vorschläge machen, wie der Text verständlicher werden kann. Das funktioniert, wie ein Modellprojekt gezeigt hat. Allerdings wird es immer Fachausdrücke geben, bei denen zwar der Jurist sofort weiß, worum es geht, der Laie hingegen nicht. Darauf werden wir nicht verzichten können. Wissen Sie zum Beispiel, was ein Verwaltungsakt ist?
So ungefähr.
Zypries Der Verwaltungsakt ist eine hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Das weiß jeder Jurist, wenn im Gesetz von Verwaltungsakten die Rede ist. Es wäre zu umständlich, jedes Mal alles zu wiederholen. Auch wenn dann nicht jeder Laie sofort weiß, um was es sich genau handelt.
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