Vermittlungsausschuss in Berlin Die SPD will klare Kante zeigen

Berlin · Steuerabkommen mit der Schweiz, Änderungen bei der Einkommenssteuer, Förderung der Gebäudesanierung: Im Vermittlungsausschuss geht es am Mittwochabend um Themen, die viele Bürger direkt angehen. Vor dem Treffen kündigt die SPD an, auf ihren Positionen beharren zu wollen. Einigungen gelten als unwahrscheinlich. Die Union spricht von einer Blockade-Taktik. Ein Überblick.

 NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft will der Bundesregierung im Vermittlungsausschuss die Stirn zeigen.

NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft will der Bundesregierung im Vermittlungsausschuss die Stirn zeigen.

Foto: dapd, Clemens Bilan

Eine Absenkung der sogenannten kalten Progression bei der Einkommenssteuer sei wegen der Einnahmeausfälle nicht machbar, kündigte NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) im Gespäch. Dasselbe gelte für die von Schwarz-Gelb gewünschte steuerliche Förderung von Gebäudesanierungen.

"Wenn wir auf immer mehr Steuereinnahmen verzichten, können wir die Schuldenbremse nicht einhalten", sagte Kraft. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende sperrte sich auch gegen das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz, das ebenfalls auf der Tagesordnung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat steht.

Die Chancen auf Einigung in den meisten strittigen Fragen auf der für Mittwochabend geplanten Sitzung werden als gering eingeschätzt. Den von Union und FDP gegen die SPD erhobenen Vorwurf der Blockade wies Kraft zurück. "Wir machen eine Politik, die die Interessen der Länder im Blick hat", sagte sie.

Steuerabkommen mit der Schweiz: Das Abkommen ist gescheitert. Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat lehnten die Vertreter von SPD und Grünen Nachverhandlungen ab. Dieses Votum war erwartet worden. Die von SPD und Grünen geführten Länder halten die Altfall-Regelung für ungerecht und die erhofften Einnahmen von bis zu zehn Milliarden Euro für zu hoch angesetzt. Der Vermittlungsausschuss fordert die Bundesregierung nun zu neuen Verhandlungen mit der Schweiz über ein Steuerabkommen auf.

Kalte Progression: Keine Einigung in Sicht. Die von SPD und Grünen geführten Länder sperren sich gegen die ab 2013 geplante Steuerentlastung um jährlich 6,1 Milliarden Euro. Union und FDP wollen damit das Problem der "Kalten Progression" mildern und Geld aus sogenannten heimlichen Steuererhöhungen zurückgeben. Der steuerliche Grundfreibetrag soll 2013 nach den Koalitionsplänen um 126 auf dann 8130 Euro im Jahr steigen. Das ist etwas mehr, als nach dem Existenzminimumbericht verfassungsrechtlich nötig wäre (8124 Euro/Jahr). Kurz vor der Sitzung am Mittwochabend zeichnete sich ab, dass zwar der höhere Grundfreibetrag kommt, eine Einigung bei der "Kalten Progression" aber unwahrscheinlich ist.

Gebäudesanierung: Es zeichnet sich ein Scheitern ab. Seit mehr als einem Jahr feilschen Bund und Länder über die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung. Die wird es wohl nicht geben. Geplant hatte die Koalition, die Sanierung von Häusern mit Steuervergünstigungen in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro zu fördern. Streitpunkt war und ist die Kostenverteilung: Die SPD-Länder wollen wegen der Schuldenbremse keine zusätzliche Belastungen tragen.

Jahressteuergesetz 2012: Es sieht eine Reihe steuerlicher Änderungen vor - wie Umsatzsteuerfreiheit für private Musikschulen, Steuerfreiheit für Reservisten, Fristen zur Aufbewahrung von Belegen oder weitere Steueranreize für Elektroautos als Dienstwagen. Der Finanzausschuss des Bundesrates listete zuletzt 19 Kritikgründe auf. Mehrere Länder pochen - wohl ohne Erfolg - auf die steuerliche Gleichstellung homosexueller Paare mit Eheleuten. Ein Kompromiss scheint schwierig, aber möglich.

Steuervereinfachungen: Bei der Vereinfachung des Reisekostenrechts wehren sich die Länder gegen Mindereinnahmen. Gestritten wird über die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen.
Nach dem Beschluss des Bundestages soll künftig eine zweistufige Staffelung gelten - 12 und 24 Euro pro Tag. Bei Abwesenheiten zwischen 8 und 24 Stunden greifen bereits 12 Euro. Der Bundesrat möchte, dass die erste Zeitstaffel erst ab Abwesenheiten von zehn bis 24 Stunden greift - bei einem einheitlichen Steuerfreibetrag von neun Euro. Eine Verständigung ist nicht ausgeschlossen.

Datenschutz: Alle Beteiligten sind sich inzwischen im Grundsatz einig, dass Namen und Adressen von Ämtern nicht ohne Einwilligung der Betroffenen zu Werbezwecken weitergegeben werden dürfen. Diskussionen gibt es aber noch über Details, eine Einigung könnte deshalb noch dauern. Der Bundestag hatte das Gesetz ohne ausdrückliche Zustimmungsregelung verabschiedet.

(dpa)
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