Koalition will EuGH-Entscheidung abwarten Die Vorratsdatenspeicherung kommt nicht - vorerst

Berlin · Die Bundesregierung will bei der Vorratsdatenspeicherung die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die umstrittene EU-Richtlinie abwarten. Darauf einigten sich Justizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU), wie AFP am Freitag in Berlin erfuhr.

Vorratsdatenspeicherung: Fragen und Antworten
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Fragen und Antworten zur Vorratsdatenspeicherung

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Foto: dapd, Thomas Kienzle

In einem der Nachrichtenagentur vorliegenden Papier der beiden Ministerien für die Kabinettsklausur kommende Woche in Meseburg heißt es, durch das Plädoyer des Generalanwalts beim EuGH sei "eine besondere Situation eingetreten".

Die Entscheidung des EuGH in diesem Verfahren werde in Kürze erwartet und voraussichtlich maßgebliche Vorgaben für eine Gesetzesregelung auf EU-Ebene machen. "Diese Vorgaben werden wir bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen haben. Daher werden wir die Entscheidung des EuGH abwarten", so die beiden Ministerien.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD festgelegt, die entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen. "Der Koalitionsvertrag gilt", heißt es in der Einigung zwischen Maas und de Maizière. "Wir werden vorbereitend alles dafür tun, dass nach der Entscheidung des EuGH sehr zügig dem Bundeskabinett ein Gesetzentwurf zur Entscheidung zugeleitet wird." Es sollten keine Zwangsgelder von Seiten der EU riskiert werden.

Maas hatte kürzlich angekündigt, die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung auf Eis zu legen. Hintergrund ist das beim Europäischen Gerichtshof anhängige Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung. Es wird erwartet, dass die Luxemburger Richter die EU-Richtlinie in ihrer bisherigen Form kippen könnten, nachdem der EuGH-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón eben dies empfohlen hatte.

Umstrittenes Projekt

Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht nur in Deutschland, sondern auch auf europäischer Ebene umstritten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg will in Kürze über die Verhältnismäßigkeit der zugrundeliegenden EU-Richtlinie entscheiden. Kläger sind Bürger und Institutionen aus Österreich und Irland, die sich gegen eine Speicherung ihrer Kommunikationsdaten wehren.

EU-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón Mitte hat bereits im Dezember in einem Gutachten festgestellt, dass die Richtlinie gegen europäisches Recht verstößt. Allerdings stellte der Generalanwalt nicht das Prinzip der Speicherung selbst infrage: "Die Richtlinie 2006/24 verfolgt nämlich ein vollkommen legitimes Ziel, das darin besteht, die Verfügbarkeit der erhobenen und auf Vorrat gespeicherten Daten zum Zweck der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung schwerer Straftaten sicherzustellen", heißt es in dem Gutachten.

Cruz Villalón beklagte aber, die Richtlinie verletze das Grundrecht auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens. Die Speicherdauer von maximal zwei Jahren sei unverhältnismäßig lang. Er habe "keine hinreichende Rechtfertigung dafür gefunden, dass die von den Mitgliedstaaten festzulegende Frist (...) nicht innerhalb eines Rahmens von weniger als einem Jahr bleiben sollte".

(AFP)
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