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Nach jahrelangem Streit geht die gemeinsame Anti-Terror-Datei von Polizei und Geheimdiensten in Betrieb. Bereits 13.000 Personen sind zum Start registriert. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
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1. Was wird gespeichert?
In einem offenen Bereich werden Grunddaten von Verdächtigen gespeichert, neben Name, Geschlecht, Geburtsort und Staatsangehörigkeit auch eventuelle Aliasnamen, Anschriften, körperliche Merkmale und Angaben zu Sprachen und Dialekten.
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2. Sind alle gespeicherten Daten für alle offen?
Nein. Es gibt eine erweiterte Datei, die nur mit Zustimmung der speichernden Behörde oder aber im Eilfall zur Abwehr einer akuten Gefahr abrufbar ist. Zu den so genannten erweiterten Grunddaten zählen unter anderem: E-Mail-Adressen, Bank- und Telefonverbindungen, Sprengstoff- und Waffenkenntnisse, Fahr- und Flugerlaubnisse, besuchte Orte und soweit Angaben zur Religionszugehörigkeit.
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3. Wer wird erfasst?
In der beim Bundeskriminalamt angesiedelten Anti-Terror-Datei werden Mitglieder oder Unterstützer terroristischer Vereinigungen und deren Kontaktpersonen gespeichert, außerdem mutmaßliche Angehörige von Gruppierungen, die Terrororganisationen unterstützen - beispielweise Mitglieder oder Unterstützer islamistischer Spendensammelvereine. Erfasst werden auch gewaltbereite und gewaltgeneigte Extremisten, zum Beispiel terroristische Einzeltäter und Hassprediger.
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4. Werden nur Personen gespeichert?
Nein. Zudem werden Angaben zu Vereinigungen, Stiftungen und Unternehmen gespeichert. Auch Internetseiten und Informationen über Telekommunikationsgeräte werden erfasst. Polizei und Nachrichtendienste sprechen in diesem Zusammenhang von relevanten "Objekten".
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5. Wert hat Zugriff?
Auf die Anti-Terror-Datei zugreifen können das Bundeskriminalamt, die Bundespolizeidirektion, die Landeskriminalämter, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst und das Zollkriminalamt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Zugriff auch weiteren Polizeivollzugsbehörden der Länder gewährt werden.
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6. Darf jeder Mitarbeiter die Daten einsehen?
Nein. Innerhalb der beteiligten Behörden können nur Personen auf die Datensammlung zugreifen, die hierzu ermächtigt und mit der Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus betraut sind.