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Neue Kündigungsfrist für Vermieter: Die zweifelhafte Reform des Mietrechts

VON NILS DIETRICH - zuletzt aktualisiert: 24.11.2009 - 14:17

Berlin (RPO). Die Bundesregierung will das Mietrecht ändern: Künftig sollen für Mieter und Vermieter die gleichen Kündigungsfristen gelten. Damit stößt die Koalition auf massiven Widerstand. Gewerkschaften, Opposition und der Mieterbund laufen gegen die Pläne Sturm. Auch Fachleute zweifeln den Sinn der geplanten Reform an. An anderer Stelle besteht eher Handlungsbedarf.

Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs legt der Gesetzgeber hohe Hürden fest.  Foto: Jens Schierenbeck, gms
Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs legt der Gesetzgeber hohe Hürden fest. Foto: Jens Schierenbeck, gms

"Falsch", "überflüssig", "Lobbyismus", "soziale Kälte": Die Reaktionen auf die angekündigte Reform des Mietrechts durch die Bundesregierung sind eindeutig. Ihre Pläne: Die Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter sollen vereinheitlicht werden. Derzeit können Mieter ihre Wohnung innerhalb von drei Monaten kündigen. Vermieter dürfen unbefristete Mietverträge nur bei berechtigtem Interesse wie Eigenbedarf kündigen und haben je nach Wohndauer des Mieters Kündigungsfristen von bis zu neun Monaten. Auch sollen zahlreiche Bestände, die zur Mietminderung berechtigen, gestrichen werden.

Fest steht: Eine Reform des Mietrechts macht durchaus Sinn, denn das Verhältnis von Vermieter und Mieter ist nicht immer einfach. Schönheitsreparaturen, Renovierungen, Mietzahlungen - wer welche Rechte hat, füllt ganze Bücher und beschäftigt die Gerichte. Allerdings sinkt die Zahl der Prozesse kontinuierlich, seitdem die rot-grüne Koalition das Recht 2001 novelliert hat. 2007 gab es nur noch rund 275.000 Prozesse, zwölf Prozent weniger als noch zwei Jahre zuvor - bei rund 21 Millionen Mietverhältnissen. Sie machen ca. 20 ein Fünftel der Zivilrechtsfälle aus.   

Aber worum geht es vor dem Kadi eigentlich? Betriebskosten, Mieterhöhungen und Schönheitsreparaturen sind die häufigsten Gründe für Streitigkeiten. "In solchen Bereichen sind die Mietrechtsvorschriften in Ordnung", sagt Dirk Kimmeskamp, Fachanwalt für Mietrecht aus Bochum. Kündigungen spielen insgesamt eher eine untergeordnete Rolle: In nur 3,8 Prozent der Fälle ging es nach Angaben der Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes im Jahr 2008 beispielsweise Vermieterkündigungen eine Rolle. 5,2 Prozent waren es bei Kündigung durch den Mieter.

An der Realität vorbei?

Geht die geplante Reform also an der Realität vorbei? "Eine solche Mietrechtsänderung hat keine große praktische Relevanz", erklärt Kimmeskamp im Gespräch mit unserer Redaktion. Kündigungsgründe müssen nämlich auch bei einer verkürzten Frist vorliegen. "Das Ganze ist ein wenig Lobbyarbeit, man tut jetzt etwas für die Vermieter."

An anderer Stelle besteht nach Ansicht von Kimmersbach, der mehrere Bücher zum Thema publiziert hat, mehr Handlungsbedarf: den Mietnomaden. Hier will die schwarz-gelbe Koalition ebenfalls Verbesserungen erreichen. Immerhin können vom Ausbleiben der Miete bis zur Räumungsklage bis zu zwei Jahre vergehen. "Hier muss das juristische Verfahren geändert werden", fordert Kimmeskamp und liegt dabei mit dem Mieterbund auf einer Linie. Die von der Mieterlobby genannte Zahl von 1000 Fällen schätzt er allerdings weitaus höher ein.

Auch Luxussanierungen zum Zwecke der "Entmietung" sind im Visier der Regierung. Hier müssen Mieter ihre Wohnungen verlassen, damit sie renoviert werden kann. Anschließend sind die Mieten so hoch, dass sich die vormaligen Bewohner die Wohnung nicht mehr leisten können.

Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten bezeichnete das zentrale Reformvorhaben, die Angleichung der Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter, als "falsch und überflüssig". Die Kürzung der Kündigungsfristen für Vermieter auf drei Monate sei in der Vergangenheit immer Position der FDP und der Eigentümerverbände gewesen. Der Mieterbund lehnt das als ungerecht ab. Es mache einen großen Unterschied, ob ein Mieter freiwillig die Wohnung räume oder ob er zur Räumung vom Vermieter gezwungen werde. Auch eine längere Kündigungsfrist für Mieter mache keinen Sinn.

Umsetzungszeitpunkt offen

Was wann umgesetzt wird, steht offenkundig noch in den Sternen. Ein Sprecher des Justizministeriums konnte noch nicht sagen, bis zu welchem Zeitpunkt ein Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechts vorliegen soll. Im Gesetzgebungsverfahren sollten alle Interessengruppen eingebunden werden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnte die Koalition bereits vor einer Umsetzung der Pläne. "Das Mietrecht ist sozial und hat sich bewährt", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der "Neuen Westfälischen". Das Mietrecht sei ein "Schutzrecht", das die Interesse des Mieters berücksichtige. Was die Bundesregierung plane, sei hingegen eine reine Klientelpolitik zugunsten der Vermieter.

Auch innerhalb des Parlaments gibt es Widerstand. "Mit den Plänen werden die Mieterrechte erheblich beschnitten", sagte SPD-Fraktionsvize Olaf Scholz der "Saarbrücker Zeitung". "Die geltenden gesetzlichen Kündigungsfristen haben sich bewährt. Denn sie tragen der notwendigen Mobilität angemessen Rechnung und berücksichtigen das nach einer langen Mietdauer bestehende Schutzbedürfnis der Mieter", sagte Scholz.

Kritik aus der Opposition

Der SPD-Politiker kritisierte auch den geplanten Wegfall der Möglichkeit von Mietminderungen bei energetischen Gebäudesanierungen. "Wer verlangt, dass die volle Miete auch dann bezahlt wird, wenn die Wohnung nur mit erheblichen Einschränkungen genutzt werden kann, stellt allgemeine Vertragsgrundsätze auf den Kopf", meinte Scholz. Dass der Mieter künftig während einer Baumaßnahme auch dann die volle Miete entrichten solle, wenn er die Wohnung gar nicht vertragsgemäß nutzen könne, sei nicht akzeptabel und verstoße gegen ein elementares Gerechtigkeitsprinzip. Die Linkspartei kritisierte die Pläne ebenfalls.

Applaus kam von den Vermierterverbänden. "Die Koalition sollte die vereinbarte Novellierung des Mietrechts in den kommenden Wochen einleiten", sagte Rolf Kornemann, Vorsitzender der BSI Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft. Er forderte zudem, es nicht bei der Angleichung der Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern zu belassen. Um bei der energetischen Gebäudesanierung Fortschritte erzielen zu können, seien weitergehende Mietrechtsänderungen notwendig.

Mit Agenturmaterial.


 
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