Gesetz gegen Kinderpornographie: Doch keine Strafe beim Klick aufs Stoppschild
zuletzt aktualisiert: 16.06.2009 - 17:04Berlin (RPO). Union und SPD haben sich nach langem Ringen auf einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet geeinigt. Die Koalition plant zahlreiche Änderungen. Nutzer, die mit Stoppschildern versehene Seiten aufrufen, müssen nun doch nicht mit Strafverfolgung rechnen.
Wie der SPD-Verhandlungsführer Martin Dörmann am Dienstag in Berlin der AFP sagte, sollen unter anderem die im Zuge der Sperrung einschlägiger Webseiten anfallenden Nutzerdaten nicht für die Strafverfolgung genutzt werden. Der Bundestag will am Donnerstag über den Entwurf abstimmen.
Dörmann zufolge verständigten sich Vertreter der Koalitionsfraktionen darauf, dass die Internetsperren in einem Spezialgesetz geregelt werden und nicht wie zunächst geplant Bestandteil des Telemediengesetzes werden. Darüber hinaus soll ein unabhängiges, vorrangig mit Richtern besetztes Gremium die Sperrlisten kontrollieren, die das Bundeskriminalamt (BKA) zusammenstellt und ständig aktualisiert. Notfalls solle das Kontrollgremium auch korrigierend eingreifen, sagte Dörmann.
Keine Speicherung
Anders als ursprünglich geplant sollen personenbezogene Daten von Nutzern einschlägiger Internetseiten, die auf die sogenannte "Stoppschild"-Seite umgeleitet und dort über den Grund für die Seitensperrung informiert werden, nicht gespeichert und nicht zur Strafverfolgung genutzt werden. Das Gesetz diene der Prävention, so Dörmann. Es gehe nicht darum, damit an Daten zu gelangen, um Nutzer strafrechtlich verfolgen zu können.
Laut Gesetzentwurf soll nach dem Prinzip "Löschen vor Sperren" verfahren werden: Eine Kinderporno-Seite wird dann gesperrt, wenn alle anderen Maßnahmen "nicht in angemessener Zeit" zum Erfolg führen. Die Provider sollen zunächst aufgefordert werden, die Seiten aus dem Netz zu nehmen. Bei Providern im Ausland müssen dazu die dortigen Polizeibehörden eingeschaltet werden. Neu aufgenommen wurde laut Dörmann auch die Befristung des Gesetzes bis Ende 2012.
Von der Leyen zufrieden
Der Branchenverband BITKOM begrüßt die Änderungen am geplanten Gesetz gegen Kinderpornografie. "Mit einem eigenständigen Gesetz lässt sich die Ächtung dieser besonders brutalen Form von Kriminalität besser umsetzen", erklärte Verbandschef August-Wilhelm Scheer. Zudem werde klargestellt, dass die Blockade nur gegen Seiten mit Kinderpornografie eingesetzt werden dürfe.
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) und die SPD verbuchen die Einigung der großen Koalition im Kampf gegen die Kinderpornografie jeweils als Erfolg ihrer Politik. "Ich freue mich, dass die SPD meinen Vorschlag aufgegriffen hat, die Sperrlisten durch ein unabhängiges Gremium prüfen zu lassen", sagte die Ministerin der "Saarbrücker Zeitung" (Mittwochausgabe). Mit den nun gefundenen Änderungen am Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet könne sie "absolut" leben.
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, wies Vorwürfe zurück, der Sperrung kinderpornografischer Seiten werde die Sperrung weiterer unerwünschter Seiten folgen. "Es geht ausdrücklich und ausschließlich um den Kampf gegen die Kinderpornografie", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwochausgabe).
"Freiheit des Internets bedroht"
Kritik kam erneut von der Opposition. Die Grünen sehen durch den Gesetzentwurf die Freiheit des Internets massiv bedroht. Das Gesetz führe "zu einem Aufbau einer umfassenden Sperrinfrastruktur", warnte die Bundesvorsitzende Claudia Roth. Die Linkspartei sieht durch die Änderungen die Zweifel am Sinn der Internetsperren nicht ausgeräumt. Die Bundesregierung müsse stattdessen gegen die Täter und den Missbrauch der Kinder vorgehen, erklärte der familienpolitische Sprecher der Fraktion, Jörn Wunderlich.
Auch der Arbeitskreis gegen Internetsperren übte heftige Kritik an dem Entwurf. SPD und CDU bauten mit dem Gesetz eine "Internet-Zensur-Infrastruktur" auf, hieß es in einem Offenen Brief des Arbeitskreises an die SPD-Fraktion.
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