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Bombardierung in Afghanistan: Durfte Oberst Klein den Luftangriff befehlen?

zuletzt aktualisiert: 11.09.2009 - 17:10

Berlin (RP/RPO). Hat der deutsche Offizier Georg Klein fahrlässig seine Kompetenzen übertreten, als er in Nordafghanistan zwei von Taliban entführte Tanklastwagen bombardieren ließ? In der Nato wird seit einer Woche hitzig über diese Frage gestritten. Der Bundeswehrverband stellte sich am Freitag einmütig hinter den Oberst. Fehler müssten entschuldbar sein.

Oberst Georg Klein steht seit des Befehls zum Luftschlag in der Kritik.  Foto: AP, AP
Oberst Georg Klein steht seit des Befehls zum Luftschlag in der Kritik. Foto: AP, AP

Der Verbandsvorsitzende Ulrich Kirsch verlangte am Freitag in Berlin, man dürfe Klein und seine Soldaten "nicht im Regen stehen lassen". Bei den Ermittlungen gewähre der Bundeswehrverband ihm "Rechtsschutz in voller Bandbreite".

Befehlshaber müssten in Kriegs- und Gefechtssituationen "oft ins Ungewisse handeln". Deshalb müssten "Fehler letztendlich entschuldbar sein". Kirsch geht nach eigenen Erfahrungen auch davon aus, dass Klein "keine einsame Entscheidung" getroffen habe. "Das geht nicht ohne Rückversicherungsweg", betonte er.

Klein selbst wird noch in diesem Monat als Kommandeur des Wiederaufbauteams in Kundus abgelöst – "routinemäßig", wie die Bundeswehr betonte. Tatsächlich läuft für Klein im September der für Auslandseinsätze gewöhnliche Zeitraum ab. Er befindet sich seit dem Frühjahr in Kundus und kehrt auf seinen Posten als Chef des Stabes einer Panzerdivision nach Leipzig zurück.

Streit unter Partnern

Seit einer Woche zanken sich die Natopartner schon um die Frage, ob Klein in der vergangenen Woche überhaupt die Luftnahunterstützung zur Bekämpfung von Taliban anfordern und den Einsatz von Bomben "genehmigen" durfte. Angeblich hat ein Nato-Ermittlerteam bereits die Überschreitung der Kompetenzen in einem internen Bericht eindeutig festgestellt. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte einen Nato-Offizier mit den Worten zitiert, es sei "sonnenklar", dass Klein den vorgeschriebenen Befehlsweg nicht eingehalten habe. Zu einer Entscheidung von solcher Tragweite sei er ohne Rücksprache mit dem ISAF-Hauptquartier nicht befugt gewesen. Es habe keine unmittelbare Bedrohung für ISAF-Truppen gegeben.

Offizielle Nato-Stellen ließen den Bericht später zurückweisen und stützen so die Version des Verteidigungsministeriums. Allerdings sprach auch das Ministerium von einer "Art Reisebericht", der nach Ermittlungen vor Ort angefertigt worden sei. Nach dem von Klein am vergangenen Freitag angeordneten Bombenabwurf hatte Isaf-Kommandeur Stanley McChrystal ein Ermittlungsteam nach Kundus geschickt. Offiziell betonte ein Sprecher von General Stanley McChrystal, dass es im Zusammenhang mit dem Luftangriff, dem Dutzende von Menschen, darunter vermutlich auch Zivilisten, zum Opfer fielen, "noch nicht zu irgendwelchen Schlussfolgerungen gekommen" sei.

Massive Kritik an US-General

Die öffentlichen Verurteilungen der Bundeswehr haben in Berlin teils massive Verärgerung ausgelöst. Unter Partner gehe man so nicht miteinander um, das sei unanständig, hieß es bei den Kritikern. Vor allem US-General Stanley McChrystal steht unter Kreuzfeuer. Indem er das Verhalten eines rangmäßig Untergebenen, nämlich Oberst Klein, öffentlich tadelte, habe er sich disqualifiziert. In dieser Stoßrichtung hatten sich zuletzt General a.D. Harald Kujat und der CDU-Politiker Ruprecht Polenz geäußert.

Wie sich die Ereignisse in der Nacht von Donnerstag auf Freitag in der vergangenen Woche darstellten, wird Sache des aus verschiedenen Ländern zusammengestellten Nato-Untersuchungstrupps sein.

Schwierig zu bewerten

Sie werden sich mit einer Sachlage auseinandersetzen, die klare Urteile kaum zulässt. In der alltäglichen Praxis war es schon fast so etwas wie Routine geworden für den Oberst, seitdem sich die Sicherheitslage in Nordafghanistan extrem verschlechtert hatte: die Anforderung von "Close Air Support", Luftnahunterstützung.

Dutzende Male hatte er bereits um schnelle Hilfe aus der Luft bitten müssen. Immer dann, wenn Soldaten von Taliban in Gefechte verwickelt wurden und dabei in Bedrängnis gerieten. Und oftmals hatte er dann den Beschuss durch Kampfjets wieder abgesagt: immer dann, wenn nicht zweifelsfrei sichergestellt werden konnte, dass bei einem Luftangriff keine Zivilisten gefährdet sein würden.

Akute Bedrohung oder nicht?

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag letzter Woche schien für ihn die Situation noch dramatischer: zwei von Taliban entführte Tanklastwagen anscheinend auf dem Weg zum deutschen Lager. 650 deutsche Soldaten offenbar in akuter Gefahr, von einer Flammenwalze, ausgelöst durch zu allem entschlossene Selbstmordattentäter, getötet zu werden. Und sicher, dass keine Zivilisten in Mitleidenschaft gezogen würden, war sich Klein auch.

Doch waren die Deutschen wirklich akut bedroht? Hätten anrollende Tanklaster nicht auch mit Panzern bekämpft werden können? Deshalb stellt sich für die Militärs jetzt die Frage, ob in diesem Fall die typische Gefechtssituation gegeben war oder es hier doch eher um eine taktische Entscheidung ging, die von Isaf-Generälen hätte getroffen werden müssen.

Der Staatsanwalt ermittelt

In Deutschland ermittelt wegen der Luftschläge auch die Staatsanwaltschaft Potsdam. Der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Ulrich Kirsch, drängte in diesem Zusammenhang darauf, die Ermittlungen durch die Einrichtung einer eigenen Staatsanwaltschaft und eines Bundesgerichts mit Zuständigkeit für Auslandseinsätze zu beschleunigen. Dadurch könne die Belastung für betroffene Soldaten in beruflicher und psychischer Hinsicht vermieden werden. Er verwies darauf, dass in anderen Nato-Staaten Soldaten im Auslandseinsatz einen anderen Rechtsstatus hätten als ihre Kameraden im Inland.

Quelle: AP/RP

 
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