Ehe für alle Deutschland zeigt sein freundliches Gesicht

Meinung | Berlin · Mit großer Mehrheit hat der Bundestag die Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften beschlossen. Das ist ein guter, ein überfälliger Schritt, ein Grund zu echter Freude nicht nur für die lesbischen oder schwulen Paare, die bald auch eine Ehe schließen dürfen.

 Feier vor dem Brandenburger Tor: Der Bundestag hat die Ehe für alle beschlossen.

Feier vor dem Brandenburger Tor: Der Bundestag hat die Ehe für alle beschlossen.

Foto: dpa, mkx pil

Denn die deutsche Mehrheitsgesellschaft zeigt mit dem Beschluss ihr freundliches, tolerantes Gesicht — nicht nur gegenüber der homosexuellen Minderheit, sondern auch gegenüber anderen Minderheiten. Die Welt sieht, dass die liberale deutsche Gesellschaft Mehrheiten organisieren kann. Wie nebenbei sendet Deutschland ein liberales Signal gegen die rechtskonservativen und rechtsnationalen Tendenzen, die es überall in Europa gibt und die auch in Deutschland nicht unbekannt sind.

Die historische Entscheidung könnte allerdings ein verfassungsrechtliches Nachspiel haben, denn die Unzufriedenen in der Union wollen nun vor das Verfassungsgericht ziehen. Politisch ist das auch ein Schuss gegen die eigene Kanzlerin. Denn Angela Merkel hat ja selbst durch ein Versehen den Weg zu dieser für die Unionsmehrheit viel zu schnellen Bundestagsentscheidung freigemacht.

Auch Merkel hat im Bundestag mit Verweis auf das Grundgesetz gegen die "Ehe für alle" gestimmt. Merkel und die Mehrheit der Unionsabgeordneten verweisen darauf, dass die Ehe der Verfassung nach nur eine Verbindung von Mann und Frau sein kann. Dies so zu sehen, ist jedoch umstritten. Das Verfassungsgericht wird wohl klären müssen, ob unter einer Ehe heute tatsächlich weiterhin nur eine heterosexuelle Partnerschaft verstanden werden darf. Im Grundgesetz findet sich im Wortlaut keine solche Definition. Viel spricht dafür, dass es dem Gesetzgeber offen steht, den Begriff der Ehe dem kulturellen und gesellschaftlichen Wandel anzupassen.

Das Grundgesetz stellt "Ehe und Familie" unter besonderen Schutz und setzt damit eine enge Verbindung zwischen beidem voraus. Der Begriff "Familie" deutet darauf hin, dass die Mütter und Väter der Verfassung neben der Lebenspartnerschaft vor allem auch die Kinder hat schützen wollen, die in der Familie leben und großgezogen werden. Das ist heute aber zunehmend auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften der Fall. Immer mehr lesbische oder schwule Paare ziehen leibliche oder adoptierte Kinder oder Pflegekinder groß, Tendenz in den jüngeren Generationen deutlich steigend. Warum soll diesen Partnerschaften der besondere Verfassungsschutz für Ehe und Familie verwehrt werden, nur weil sie homosexuell und nicht heterosexuell sind?

Abstimmung: Bundestag entscheidet über Ehe für alle
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Bundestag stimmt über Ehe für alle ab

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Hier wie die Union und andere Konservative Homo-Paare weiterhin ausschließen zu wollen, ist eine Diskriminierung einer Minderheit allein aufgrund ihrer Sexualität, die das Grundgesetz an anderer Stelle klar verbietet. Homosexuelle sollen nach dieser Lesart nur eine Ehe zweiter Klasse schließen dürfen, die Ehe erster Klasse soll ihnen verwehrt bleiben. Diese Haltung wird auf Dauer nicht zu halten sein — und sie konterkariert auch das schöne Signal der Liberalität, das der Deutsche Bundestag mit der "Ehe für alle" eigentlich ausgesendet hat.

(mar)
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