Initiative im Bundesrat "Homo-Ehe": Rot-Rot-Grün will Grundgesetz ändern

Erfurt · Deutschland diskutiert über die "Homo-Ehe". Während das Kabinett Merkel am Mittwoch einige Wörter in Gesetzestexten austauscht, plant die Landesregierung in Erfurt offenbar mehr. Einem Medienbericht zufolge will sie mit Hilfe des Bundesrats die Verfassung ändern.

 Sind alle Menschen gleich, dann haben auch alle ein Anrecht auf die Ehe, argumentieren die Befürworter.

Sind alle Menschen gleich, dann haben auch alle ein Anrecht auf die Ehe, argumentieren die Befürworter.

Foto: ap

Die rot-rot-grüne Thüringer Landesregierung plant offenbar einen Vorstoß zur Einführung der "Homo-Ehe" in Deutschland. Das berichtet die "Thüringische Landeszeitung" (Mittwoch) unter Berufung auf Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke). Demnach hat das Kabinett beschlossen, eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes zu erarbeiten. Ziel sei eine völlige Gleichstellung von homosexuellen Paaren bei der Eheschließung.

Ramelow sagte dem Blatt: "Wir brauchen keine halben Lösungen, sondern eine klare Regelung im Grundgesetz." Die Gesellschaft sei längst weiter als die Politik, und die Ehe müsse für alle geöffnet werden.

Unterdessen lehnte Erfurts katholische Bischof Ulrich Neymeyr eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften ab. "Auch nach dem eindeutigen Abstimmungsergebnis in Irland möchte ich an einem Eheverständnis festhalten, das Ehe als lebenslangen Bund einer Frau und eines Mannes sieht", sagte Neymeyr der in Erfurt erscheinenden "Thüringer Allgemeinen" (Mittwoch).

Neymeyr betonte: "Gewiss gehen auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Menschen in Liebe und Treue miteinander durchs Leben, und das ist etwas Gutes und Wertvolles. Dennoch unterscheiden sie sich von Eheleuten, weil es ihnen von sich aus nicht möglich ist, Familie zu werden." Aufgrund dessen sehe er die Entscheidung in Irland kritisch. "Was nicht gleich ist, kann nicht als Gleiches behandelt werden", so der Bischof.

An diesem Mittwoch brachte derweil in Berlin das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg, der schwulen und lesbischen Paaren auch in Deutschland mehr Rechte einräumen soll, ohne aber eine volle Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe zu erreichen.

Im Wesentlichen geht es um redaktionelle Änderungen von Vorschriften: So soll in diversen Gesetzespassagen beispielsweise neben dem Wort "Ehegatte" auch der Begriff "Lebenspartner" eingefügt werden.

In Deutschland gibt es für schwule und lesbische Paare seit 2001 die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Die ist aber rechtlich nicht mit der Ehe gleichgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte in der Vergangenheit in mehreren Entscheidungen eine Gleichstellung mit der Ehe eingefordert.
Das irische Votum für die völlige Gleichstellung der Ehe gleichgeschlechtlicher Paare hat die Debatte über das Thema nun neu angefacht.

SPD-Politiker plädieren dafür, auch in Deutschland die Ehe für schwule und lesbische Paare zu öffnen und ihnen ein uneingeschränktes Adoptionsrecht zuzugestehen. Die Sozialdemokraten konnten sich damit beim Koalitionspartner Union aber bislang nicht durchsetzen.

(KNA)
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