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CSU zweifelt: Ehemalige RAF-Mitglieder glaubwürdig?

zuletzt aktualisiert: 24.04.2007 - 07:57

Berlin (RPO). Wie vertrauenswürdig sind die neuen Aussagen ehemaliger RAF-Mitglieder zum Mord an dem damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback? CSU-Politiker warnten am Dienstag vor voreiligen Verdächtigungen und Rückschlüssen. Der ehemalige RAF-Verteidiger Rupert von Plottnitz forderte dagegen eine Überprüfung der jüngsten Enthüllungen.

Nach einem "Spiegel"-Bericht sollen den Sicherheitsbehörden schon seit Jahren Hinweise vorliegen, nach denen der ehemalige RAF-Terrorist Stefan Wisniewski auf Buback und seine Begleiter schoss. Diese Informationen sollen aber nicht an die Bundesanwaltschaft weiter gegeben worden sein. Wisniewski wurde für das Buback-Attentat nie angeklagt, sondern saß wegen anderer Verbrechen im Gefängnis. Der ehemalige RAF-Terrorist Peter-Jürgen Boock bekräftigte, dass nicht der noch in Haft sitzende Christian Klar auf Buback geschossen habe und der wegen des Buback-Mordes verurteilte Knut Folkerts zum Tatzeitpunkt in den Niederlanden gewesen sei.

CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl sagte zu Boocks Hinweisen: "Wenn ein ehemaliger Terrorist eine Aussage macht, heißt das noch lange nicht, dass sie auch wahr ist." Die Wahrheitsliebe von Terroristen sei nicht besonders hoch ausgeprägt. CSU-Rechtsexperte Norbert Geis sagte, er halte es nicht für wahrscheinlich, dass die mögliche Wende im Fall Buback Einfluss auf die Entscheidung des Bundespräsidenten über eine Begnadigung Klars hat. Schließlich sei Klar vom Stuttgarter Oberlandesgericht wegen gemeinschaftlichen Mordes und versuchten Mordes in mehreren Fällen zu mehrfach Lebenslänglich verurteilt worden.

Plottnitz sagte, wenn der Verfassungsschutz prozessrelevante Erkenntnisse zur RAF unterdrückt hätte, wäre das politisch höchst bedenklich. Verfassungsschutzbehörden seien dazu da, den Bestand der Demokratie und des Rechtsstaates in der Bundesrepublik zu schützen. "Und wenn diese Behörde sehenden Auges hingenommen hätte, dass ein Verdächtiger verurteilt wird, der gar nicht dabei war, dann liefe das auf das Gegenteil von Schutz des Rechtsstaates hinaus", sagte der ehemalige hessische Justizminister.

Nach allem, was er wisse, habe die jetzige Debatte über neue Hinweise keine Auswirkungen auf eine mögliche Begnadigung Klars, sagte Plottnitz. Dieser sei offenbar als Mittäter verurteilt worden, ohne dass es Feststellungen gegeben habe, ob er selbst geschossen habe oder nicht.

Quelle: afp

 
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