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NPD-Finanzskandal nimmt kein Ende: Ehemaliger Schatzmeister Kemna erneut angeklagt

zuletzt aktualisiert: 21.12.2009 - 15:20

Münster (RPO). Erneute Anklage gegen den ehemaligen NPD-Schatzmeister: Die Staatsanwaltschaft Münster hat gegen Erwin Kemna Anklage wegen gewerbsmäßigen Betruges und Verstoßes gegen das Parteiengesetz erhoben.

Auf der Anklagebank: Erwin Kemna.  Foto: ddp, ddp
Auf der Anklagebank: Erwin Kemna. Foto: ddp, ddp

Als Bundesschatzmeister der rechtsextremistischen Partei soll er in den Rechenschaftsberichten an den Deutschen Bundestag für die Jahre 2002 bis 2006 deutlich überhöhte Angaben zu Spenden und Mitgliedsbeiträgen gemacht haben. Mit den "bewusst wahrheitswidrigen Angaben" habe Kenma vom Deutschen Bundestag mehr als 270.000 Euro erschwindelt, berichtete der Sprecher der Justizbehörde, Wolfgang Schweer, am Montag.

Bei einer Verurteilung drohen dem Schatzmeister bis zu drei Jahre Haft. Außerdem könnten nach dem Parteiengesetz für die NPD-Strafzahlungen in doppelter Höhe des zuviel kassierten Betrages fällig werden.

Laut Anklage hatte Kemna in den Rechenschaftsberichten für die Jahre 2002 bis 2006 die von der NPD vereinnahmten Spenden und Mitgliedsbeiträge um knapp 870.000 Euro zu hoch angegeben. Dadurch habe die Partei vom Bundestag Überzahlungen von mehr als 270.000 Euro erhalten.

Bereits mehrere Urteile im NPD-Finanzskandal

Die Ermittlungen zur möglichen Beteiligung des NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt an der Abfassung und Einreichung der Rechenschaftsberichte wurden von der Münsteraner Behörde an die zuständige Staatsanwaltschaft Berlin abgegeben.

Die rechtsextremistische NPD war bereits im Mai dieses Jahres wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts vom Berliner Verwaltungsgericht zur Zahlung von rund 1,27 Millionen Euro Strafe an den Bundestag verurteilt worden. Das Gericht halbierte damit die ursprünglich vom Bundestag verhängte Strafe von 2,5 Millionen Euro wegen Fehler im Rechenschaftsbericht 2007.

Kemna selbst war vom Landgericht Münster im September 2008 bereits wegen der Veruntreuung von Parteigeldern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Er hatte vor dem Landgericht eingeräumt, mehr als 700.000 Euro von Konten der NPD auf Privatkonten abgezweigt zu haben, um sein vor der Pleite stehendes Küchenstudio zu retten.

Quelle: apd/felt

 
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