Kommunalwahlen: Ein-Prozent-Hürde ist verfassungswidrig
zuletzt aktualisiert: 16.12.2008 - 12:23Münster (RPO). Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat die neue Stimmhürde bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig erklärt. Wie das Gericht in Münster mitteilte, hätte die Ein-Prozent-Sperrklausel zu einer "Ungleichgewichtung der Wählerstimmen" geführt. Die Richter folgten damit einer Klage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) gegen das neue Kommunalwahlrecht.
Das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb sei ebenso wie der Grundsatz der gleichen Wahl im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen, teilte das Gericht zur Begründung mit.
Mit der Reform der Gemeindeordnung 2007 hatte die schwarz-gelbe Koalition beschlossen, dass Parteien und Wählergruppen bei den Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage künftig 1,0 Prozent für einen Sitz erreichen müssen. Zuvor hatte nach dem Auszählungsverfahren Hare-Niemeyer ein geringerer Prozentanteil ausgereicht.
Im Jahr 1999 hatte das Gericht die Fünf-Prozent-Hürde bei NRW-Kommunalwahlen gekippt. Das nun gefällte Urteil wird bereits Auswirkungen auf die Kommunalwahl 2009 haben.
(AZ: VerfGH 12/08)
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